Inspektoren der Regierung der Kanarischen Inseln beschlagnahmten in der vergangenen Woche in Las Barranqueras 7,7 Kilo Napfschnecken …
Nach einer Information der Generaldirektion für Fischerei fing der Freizeitfischer die Muscheltiere nicht nur an einem nicht zugelassenen Tag, sondern er überschritt auch die zulässige Höchstmenge und versuchte bei der Inspektion die Beweise für die begangenen Verstöße zu beseitigen.
Die Fischereiinspektoren haben aber in Zusammenarbeit mit der Guardia Civil und mit Hilfe von Berufsfischern der Fischergemeinschaft Cofradía de Pescadores Nuestra Señora de los Reyes in Las Barranqueras (Gemeinde Valverde) insgesamt 7,75 Kilo Napfschnecken sichergestellt.
Allein die Überschreitung des Doppelten der Tageshöchstgrenze und die Beseitigung von Beweismitteln werden als schwerwiegende Verstöße angesehen und können mit Geldbußen zwischen 301 und 60.000 Euro geahndet werden.
Die beschlagnahmten Napfschnecken wurden in der Gezeitenzone ins Meer zurückgeführt, um das Überleben einer möglichst hohen Zahl dieser Weichtiere zu gewährleisten.
Die Generaldirektion für Fischerei weist noch einmal darauf hin, dass Freizeitfischer nach den geltenden Vorschriften zwischen dem 1. Mai und dem 30. November eines jeden Jahres pro Tag und nur samstags, sonntags und an Feiertagen höchstens drei Kilogramm Napfschnecken fangen dürfen. Dabei sind die geschlossenen Gebiete jeder der Inseln zu beachten, auf denen der Fang das ganze Jahr über verboten ist. Die Napfschnecken müssen darüber hinaus eine Mindestgröße von 4,5 Zentimetern Länge aufweisen.