Neue Inspektionen für Aufzüge auf den Kanaren

Kanarische Inseln • Aufzüge müssen ab September eine sicherheitstechnische Inspektion bestehen, sonst werden sie stillgelegt.

Die mehr als 30.000 auf den Kanarischen Inseln installierten Aufzüge aller Art müssen nun zusätzlich zu den üblichen Wartungskontrollen regelmäßigen sicherheitstechnischen Inspektionen unterzogen werden.
Die Verpflichtung zur Inspektion, die letztendlich in der Verantwortung ihrer Eigentümer liegt, seien es Unternehmen, Einzelpersonen oder Wohngemeinschaften, wird nach Information der kanarischen Regierung im September dieses Jahres in Kraft treten, auch wenn es dazu eine zweimonatige Übergangsfrist für ihre Durchführung geben wird. Aufzüge, die die technische Inspektion nicht bestanden haben, werden vorsorglich stillgelegt und ihre Besitzer müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro rechnen.
Ein grüner Aufkleber wird anzeigen, ob der Fahrstuhl die Inspektion bestanden hat und sich in gutem Zustand befindet. Die Inspektion muss von einer der 14 vom Industrieministerium zertifizierten Stellen durchgeführt werden.
Die neuen kanarischen Vorschriften verschärfen auch die Kriterien für die Inbetriebnahme eines Aufzugs nach einem Unfall.



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