Hydrologische Pläne für die Kanaren nicht aktualisiert
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Kanarische Inseln • Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil es seine hydrologischen Pläne für die Kanarischen Inseln nicht überprüft und aktualisiert hat.

In einer Pressemitteilung verweist die Kommission insbesondere auf die sieben Gebiete auf den atlantischen Inseln (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, La Palma, Lanzarote und Teneriffa).
Die hydrologischen Pläne für die Einzugsgebiete bilden die Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie und geben einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Fragen, die jedes Gebiet betreffen, und sollten daher konkrete Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der festgelegten Umweltqualitätsziele erforderlich sind.
Dem Kommuniqué gemäß hätte Spanien bis zum 22. Dezember 2015 alle Pläne für sein Hoheitsgebiet überprüfen und aktualisieren und bis zum 22. März 2016 über diese Maßnahmen Bericht erstatten müssen. Die spanischen Behörden hätten jedoch die Einhaltung der Verpflichtungen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Pläne nicht gewährleistet, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Die Entscheidung der Kommission ergehe, nachdem sie Spanien wiederholt aufgefordert habe, seinen Verpflichtungen durch ein Aufforderungsschreiben im April 2017 und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Oktober 2017 nachzukommen.

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