Beschlagnahmte Drohne

Der Flug von Drohnen ist in fast der Hälfte des kanarischen Himmels verboten …

Die beste Szene aus der Luft aufzunehmen, bringt so manchen dazu, das letzte Geld zusammenzukratzen und sich an die Steuerung einer Drohne zu stellen. Immerhin darf jeder über 18 Jahre solch ein bis zu 25 Kilogramm schweres Flugobjekt durch die Luft bewegen. Allerdings ist der Drohnenflug in fast der Hälfte des Archipels verboten.

Auf Gran Canaria bedeckt dieser kontrollierte Luftraum beispielsweise einen großen Teil der Insel. Dazu gehört auch der gesamte Bereich der Inselhauptstadt Las Palmas. Die Policía Local hat dort hat am vergangenen Wochenende zwei Flugkörper beschlagnahmt.

In einem Bericht weist der kanarische Fernsehsender RTVC darauf hin, dass für die professionelle Nutzung von Drohnen ein 70-stündiger Kurs absolviert werden muss. Wenn die Drohne über Menschen fliegen soll, muss sie mit einem Fallschirm ausgerüstet sein. Um sie im eingeschränkten Luftraum zu nutzen, muss eine entsprechende Erlaubnis vorliegen.

In den Freizonen und für die Freizeitnutzung ist es notwendig, die Drohne im Blick zu behalten und nicht mehr als 120 Meter über dem Boden zu fliegen. Dabei sind die Privatsphäre zu beachten und optimale meteorologische Bedingungen Voraussetzung.

Die Strafen für missbräuchlichen Einsatz können für Einzelpersonen bis zu 225.000 Euro und für Unternehmen bis zu 4 Millionen Euro betragen.