Geänderte Sperrgebiete

Die PEVOLCA-Direktion hat am gestrigen Dienstag zugestimmt, am morgigen Freitag die Sperrzone zu verkleinern, die in bestimmten Gebieten noch besteht, da sie als sicher für die Rückkehr ihrer Bewohner angesehen wird … ►►►

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Dank dieser Vereinbarung dürfen ab diesem Freitag um 7.00 Uhr die Bewohner auf der Nordseite des Lavastroms, deren Häuser in den Gebieten zwischen der Küste und dem Montaña de La Laguna, dem Gebiet östlich des genannten Berges bis zur Kreuzung La Laguna, einschließlich der Straße La Aldea, den Häusern an der Straße Baile Bueno, den Häusern an der Straße Cruz Chica, der Straße Los Campitos, den Häusern an der Straße nach Tamanca (LP-2) und den Häusern an der Straße San Nicolás (LP-212) liegen, in ihre Häuser zurückkehren.

Darüber hinaus werden auch einige Punkte auf der Südseite einbezogen und die Rückkehr der Bewohner der Häuser an der Hauptstraße nach Jedey (LP-2) und bis zur Nummer 6 der genannten Straße, wo sich der neue Kontrollpunkt befinden wird, genehmigt. Die Umsiedlung umfasst die Gebäude an den Straßen Cuesta Blanca, Piteras und La Dichosa.

Die PEVOLCA weist erneut darauf hin, dass die nach einer entsprechenden Risikoanalyse festgelegten Sicherheitszonen vor den Lavaströmen eingehalten werden müssen und dass die Gebäude, die nach Ansicht der technischen Behörden der Gemeinde nicht bewohnbar sind, nicht bewohnt werden dürfen.

Ebenso werden die Empfehlungen beibehalten, unterirdische Räume (Garagen, Abstellräume, Keller usw.) nicht ohne vorherige Gasmessung zu betreten, die über Cecopin (628 182 070, 689 188 816. 922 468 396, von 8.00 bis 19.00 Uhr) oder allein angefordert werden kann. Zuvor muss auch sichergestellt werden, dass es keine Verformungen oder Risse in Wänden oder Decken gibt. Ist dies der Fall, sollte die Gemeindeverwaltung informiert werden.

Es ist auch ratsam, alle Zündquellen (Rauchen, Licht usw.) nicht zu benutzen, bis das Gebäude gelüftet ist, und Türen und Fenster zu öffnen, um zu lüften, und 15 Minuten zu warten, bevor man das Gebäude betritt.

Bei Schwindel, Kurzatmigkeit, Übelkeit oder Kraftlosigkeit sollte das Gebäude schnell verlassen und die Notrufnummer 112 angerufen werden, weshalb immer ein funktionierendes Telefon dabei sein sollte.

Bevor man in die evakuierten Gebiete zurückkehrt, muss man sich bei offiziellen Stellen informieren und deren Anweisungen befolgen, wobei man sich bewusst sein muss, dass die von den Behörden festgelegten Grenzen unter keinen Umständen überschritten werden dürfen.

Bei Aschesäuberungsarbeiten hingegen sollten die Betroffenen ihre Haut (Hemd, Overall, Handschuhe, rutschfestes Schuhwerk, Kopfschutz), ihre Atemwege (FFP2-Maske oder höher) und ihre Augen (Spritzbrille) schützen und nur leicht streuen, um eine Staubentwicklung zu vermeiden. Es sollten nur solche Dächer und Dachterrassen mit Flachdächern gereinigt werden. Bei risikobehafteten Dächern sollte dies von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

PEVOLCA erinnert daran, dass sich abhängige Personen an die kommunalen Sozialdienste wenden können.



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