Maskenpflicht in Spanien

Die Regierung hat heute einen königlichen Erlass verabschiedet, der dringende Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Krise vorsieht … ►►►



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Hier einige Festlegungen, die heute von der Pressesprecherin der spanischen Regierung, Isabel Rodríguez, und der Gesundheitsministerin, Carolina Darias, auf einer Pressekonferenz verkündet wurden:

  • Für Personen ab 6 Jahren ist das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien oder in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen obligatorisch. Ausnahmen: individuelle sportliche Aktivitäten, Aufenthalte in Naturgebieten mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen.
  • Die Verwendung von Masken wird auch in Zukunft obligatorisch sein:
    – in geschlossenen öffentlichen Räumen (Bibliothek)
    – in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugängliche Räumen (Supermarkt)
    – in öffentlichen Verkehrsmittel jeglicher Art und in privaten Verkehrsmittel mit bis zu 9 Sitzplätzen, wenn die Personen nicht im selben Haushalt leben.
  • Gesichtsmasken sind NICHT vorgeschrieben für:
    – Schiffspassagiere in ihrer Kabine,
    – in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, die als Aufenthaltsort einer Gruppe dienen – wie z. B. Seniorenzentren –, wenn der Prozentsatz der Personen mit vollständiger Impfung und Auffrischungsimpfung mehr als 80 Prozent beträgt.


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