Oberster Gerichtshof Kanaren

Der Oberste Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) hat sich entschieden, die Einführung des COVID-Zertifikats auf den Kanarischen Inseln zu ratifizieren, und zwar in Form einer freiwilligen Nutzung für alle Sektoren, die einer Kapazitäts- oder Öffnungszeitbeschränkung unterliegen … ►►►



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Diese Maßnahme wird am 10. Dezember in Kraft treten und zunächst für einen Monat, bis zum 10. Januar, gelten, wobei sie in dieser Zeit überwacht und bewertet wird. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann eine Verlängerung dieser Frist über den 10. Januar hinaus beantragt werden.

Am vergangenen Dienstag wurde der Erlass des Gesundheitsministers an den TSJC geschickt, in dem die Anwendung dieses Instruments gefordert wird, da die Entwicklung der epidemiologischen Situation mit steigenden Inzidenzindikatoren die Verabschiedung von Maßnahmen erfordert, die dazu beitragen, den Anstieg der Fälle einzudämmen, und die mit dem seit Langem erwarteten und beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung vereinbar sind.

Die Umsetzung des COVID-Zertifikats ziele darauf ab, ein Verfahren zu schaffen, das die Grundrechte respektiere und die Privatsphäre der Bürger nur minimal beeinträchtige, da es eher freiwillig als restriktiv sei und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit in angemessener Weise garantiere.

In der Ratifizierung des TSJC heißt es: „Die Maßnahmen sind verhältnismäßig und angemessen, und der Nutzen für das Allgemeininteresse ist größer als der Schaden, der den betreffenden Gütern oder Werten zugefügt wird.“

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird der kanarische Gesundheitsdienst der Öffentlichkeit eine mobile App zum Lesen des QR-Codes des digitalen COVID-Zertifikats der EU zur Verfügung stellen, die einfach zu bedienen ist, um die Maßnahme wirksam zu machen.

Diese App mit dem Namen Lector COVID SCS wird in den kommenden Tagen im Apple Store, bei Google Play und in der Huawei App Gallery zum Download bereitstehen. In den nächsten Stunden wird das System auch auf der Website www.lectorcovid.com verfügbar sein.

Die Maßnahme wird am 10. Dezember in Kraft treten, sodass die betroffenen Sektoren genügend Zeit haben, sich auf dieses Instrument einzustellen.



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