Die kanarische Tourismusministerin Yaiza Castilla begrüßt die rechtliche Unterstützung für Besucher, die nicht zurückkehren konnten, um in den Unterkünften weiter zu wohnen …
Laut eines Berichtes der kanarischen Regierung haben seit der Bekanntgabe des Alarmzustands 400.000 Touristen die Inseln verlassen. Es wird aber geschätzt, dass 16.000 noch auf den Inseln sind.
Das Ministerium für Tourismus, Industrie und Handel der kanarischen Regierung erhielt gestern Abend eine Antwort auf die gestrige Anfrage an die Zentralregierung bezüglich der Bereitstellung von Unterkunftsdiensten für Touristen, die ab heute noch auf den Inseln sind.
Die erhaltene Antwort gibt allen touristischen Einrichtungen Rechtsschutz, damit sie Touristen, die die Inseln noch nicht verlassen konnten, aufnehmen können, auch wenn sie nicht in der Liste der Einrichtungen aufgeführt sind.
Selbstverständlich müssen alle Personen und Einrichtungen die vom Gesundheitsministerium festgelegten Schutzmaßnahmen und Anweisungen befolgen, um die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern. Ebenso erlaubt der Staat den Betrieben, Verpflegungsdienste und alle anderen für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Unterkünften erforderlichen Dienstleistungen ausschließlich für die in ihnen untergebrachten Personen zu erbringen.
Außerdem hat der Staat vorgesehen, dass die Liste der touristischen Einrichtungen, die vom 23. März für entsprechende Dienstleistungen deklariert wurden, nicht unveränderlich ist. Diese Liste umfasst bisher eine Einrichtung in El Hierro, 3 auf Fuerteventura, 1 auf La Gomera, 2 auf Lanzarote, 2 auf Gran Canaria, 5 auf Teneriffa und keine auf La Palma. In diesem Sinne kann sich diese Liste täglich durch Neuzugänge von Einrichtungen oder durch die Streichung bestehender Einrichtungen ändern.
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