Einsatzkräfte des Brifor

Die Inselregierung weist anlässlich der am Sonntag stattfindenden Fiesta de San Juan darauf hin, dass Lagerfeuer in Gebieten, die von Waldbränden bedroht sind, verboten sind …

In einem Artikel im Diario de Tenerife wird darauf verwiesen, dass es aber auch außerhalb der Waldbrandgefahrenzone obligatorisch ist, bei der Gemeindeverwaltung unter Angabe des konkreten Standortes und des Namens des Verantwortlichen geplante Lagerfeuer anzumelden. Die Stelle werde dann von qualifiziertem Personal überprüft und bei Notwendigkeit würden geeignete Präventivmaßnahmen ergriffen.

Zur Deckung etwaiger Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder für Schäden an öffentlichem Eigentum wird empfohlen, dass der Antragsteller eine Haftpflichtversicherung abschließt.

Darüber hinaus wird an das Verbot erinnert, alle Arten von Abfällen zu verbrennen, die nicht pflanzlichen Ursprungs sind und bei ihrer Verbrennung umweltschädliche Gase freisetzen können. Dazu gehören unter anderem Reifen, Haushaltswaren, lackierte Möbel und Kunststoffe. Auch das Verbrennen von Behältern, die brennbare Produkte enthalten, die Explosionen oder Verpuffungen verursachen können, ist untersagt.

Der Bereich Medio Ambiente gibt in diesem Zusammenhang die folgenden Empfehlungen ab:

  • Reinigen Sie den Bereich um das Lagerfeuer herum. Lassen Sie mindestens drei Meter frei und entfernen Sie alle Vegetation und alle anderen Elemente, die brennen könnten.
  • Schaffen Sie einen Sicherheitsbereich, der von den Zuschauern nicht betreten werden kann, um Verbrennungen durch Kontakt oder durch die Strahlung des Lagerfeuers zu vermeiden.
  • Legen Sie das Lagerfeuer so an, dass der Wind keine Funken in nahe gelegene Gebiete mit brennbarer Vegetation tragen kann.
  • Legen Sie das Feuer nicht in die Nähe öffentlicher Straßen, da Rauch Unfälle verursachen kann.
  • Legen Sie keine Feuer an, die weniger als 50 Metern von Gebäuden oder 20 Metern von Elektro-, Telefon-, Fahrzeug- oder anderen Installationen entfernt sind.
  • Überschreiten Sie mit dem zu verbrennenden Materialstapel nicht die Höhe von 1,50 Metern.
  • Halten Sie einen Wasserschlauch mit genügend Druck bereit, um mit dem Wasser den höchsten Teil des Feuers zu erreichen, und mit genug Länge, um die Feuerstelle vollständig umgehen zu können.
  • Schütten Sie keine brennbaren Produkte wie Benzin, Lösungsmittel oder Alkohole sowie Produkte, die explodieren könnten, wie Aerosole usw., in das Lagerfeuer, nachdem es entzündet wurde.
  • Nach dem Abbrennen des Lagerfeuers muss es mit Wasser vollständig gelöscht werden. Der Antragsteller ist für diese Kontrolle verantwortlich.
  • Rufen Sie im Falle eines Vorfalls die Notrufnummer 1-2-2 an.

 

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