Vermietungen Spanien

Auch private Anbieter für die Vermietung von Unterkünften oder Fahrzeugen müssen der Polizei Auskunft über die Identität ihrer Kunden geben …

Dies ist das Ziel eines königlichen Erlasses, der am gestrigen Dienstag vom spanischen Ministerrat verabschiedet wurde.

Wie von der Exekutive in der Vorlage des Rates erklärt, weitet die gebilligte Initiative die Verpflichtung auf Reiseveranstalter, digitale Plattformen und nicht gewerbliche Personen aus, den Sicherheitskräften die Kunden zu nennen, an die sie Unterkünfte oder Fahrzeuge vermieten.

Bis zur Verabschiedung des königlichen Dekrets verpflichtete die Verordnung die Beherbergungsunternehmen zur Übermittlung von Kundendaten. Betroffen sind Unternehmen wie Hotels, Pensionen, Campingplätze, Bungalows oder Ferienwohnungen.

Der königliche Erlass passe die Verordnung an die aktuelle Realität und an die Bedürfnisse der Prävention von Sicherheitsbedrohungen, insbesondere gegen terroristische Aktivitäten und organisierte Kriminalität an, da in beiden Fällen die Logistik der Unterkunft und der Erwerb oder die Nutzung von Kraftfahrzeugen von besonderer Bedeutung seien, wird argumentiert.

Computergestützte Registrierung

Deshalb müssen sich jetzt Reiseveranstalter und digitale Plattformen, die in Spanien Dienstleistungen erbringen, in ein computergestütztes Tätigkeitsregister eintragen. Sie müssen Informationen über ihre Tätigkeit und grundlegende Kundendaten liefern.

Nicht gewerblich tätige Personen, die Wohnungen oder Fahrzeuge an Dritte vermieten, müssen sich nicht anmelden. Sie müssen jedoch dieselben Informationen über ihre Tätigkeiten und Kunden übermitteln.

Aus all diesen Gründen sieht die von der Exekutive gebilligte Maßnahme die Einrichtung von zwei zentralen Registern vor. Eine für Unterkünfte und die zweite für Fahrzeuge, wobei die Daten zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verwendet werden sollen.

Der Staatsrat hat das Projekt in seiner Stellungnahme mit der Begründung bestätigt, dass Gründe der öffentlichen Sicherheit vorlägen. Es sei notwendig, um eine wirksame Reaktion auf Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit durch terroristische Aktivitäten und organisierte Kriminalität zu gewährleisten.


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