Luftverkehr Kanaren

Im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) wurde am heutigen Mittwoch die Ausschreibung des Ministeriums für Tourismus, Industrie und Handel der kanarischen Regierung zur Wiederherstellung der Luftverkehrsverbindungen auf den Inseln veröffentlicht, die einen Betrag von 2.150.000 Euro vorsieht, mit der Möglichkeit einer Erweiterung auf bis zu 5 Millionen Euro …

Ab heute haben alle Fluggesellschaften, die Inlandsflüge, Flüge in die Europäische Union und Flüge in benachbarte Drittländer mit dem Archipel als Zielort anbieten, 15 Tage Zeit, um diese Beihilfe zu beantragen, die von der öffentlichen Gesellschaft Promoturismo de Islas Canarias verwaltet wird.

Diese Subventionen, die für Flugsitze zu den Inseln zwischen Juni und Ende des Jahres bestimmt sind, kommen zu den 500.000 Euro an Beihilfen für die Monate April und Mai und zu den fast eine Million Euro hinzu, die im November 2020 ebenfalls zur Förderung der Flugverbindungen genehmigt wurden.

Die kanarische Ministerin für Tourismus, Yaiza Castilla, begründet die Notwendigkeit dieser Hilfe damit, dass nach dem Ausbruch der Pandemie die Rückkehr der Fluggesellschaften zur Normalität aufgrund der Reisebeschränkungen und der schwierigen finanziellen Lage, in der sie kaum noch tätig seien, nicht einfach sei. Damit sei zu erwarten sei, dass sie sich jetzt auf die rentabelsten Strecken konzentrieren würden.

Aus diesem Grund räum der Kanarische Tourismus der Einführung eines Beihilfesystems Vorrang ein, um die Benachteiligung der Inseln im Luftverkehr auszugleichen und die Anbindung zu verbessern, damit sowohl nationale als auch internationale Touristen anreisen könnten, so Castilla.

Die heute im BOC veröffentlichten Beihilfen richten sich an Luftfahrtunternehmen, die gewerblichen Luftverkehr von einem beliebigen Teil Spaniens, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittland zu Flughäfen auf den Kanarischen Inseln durchführen. Die Bewerbungen müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Bulletin, d. h. ab dem heutigen Mittwoch, dem 6. Oktober, über die elektronische Zentrale der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht werden.

Der Gesamtbetrag der Subvention pro Fluggesellschaft wird nach den Anreizen pro Sitzplatz berechnet, die bis zu sechs Euro bei internationalen kommerziellen Flügen und bis zu drei Euro bei nationalen kommerziellen Flügen betragen können. Der Höchstbetrag, den jedes Luftfahrtunternehmen im Rahmen dieses Zuschusses erhalten kann, beläuft sich auf insgesamt 600.000 EUR.


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