Covid-19-Ampeln

 

Für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura wird ab Sonntag 0.00 Uhr die Covid-Warnstufe von 2 (gelb) auf 3 (rot) erhöht und die kanarische Regierung genehmigte vorübergehende Maßnahmen für die Osterwoche auf allen Inseln …

Der kanarische Gesundheitsminister informiert am heutigen Donnerstag auf einer Pressekonferenz nach der Tagung des Regierungsrats von der Hochstufung der Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura aufgrund der Zunahme der Inzidenz. Die anderen Inseln verbleiben in ihrer Stufe, so La Palma, La Gomera und El Hierro auf Stufe 1 (grün) und Lanzarote mit La Graciosa auf Stufe 2 (gelb).

Maßnahmen in der Osterwoche

Darüber hinaus hat der Regierungsrat eine Reihe spezifischer und vorübergehender Maßnahmen für den Zeitraum zwischen dem 26. März, 0.00 Uhr, und dem 9. April, 24.00 Uhr, beschlossen.

In diesem Zusammenhang genehmigte der Regierungsrat die Einschränkung der Mobilität zwischen den Inseln mit Ausnahme der im Königlichen Gesetzesdekret festgelegten Ausnahmen, zu denen der Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen, die Erfüllung beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie die Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen oder familiären Aufenthalts gehören. Es ist aber auch möglich, zwischen den Inseln mit einem aktiver negativen Diagnosetest (PDIA) zu reisen.

Zu dieser Einschränkung der Mobilität kommt die Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich in öffentlichen, geschlossenen oder Außenräumen treffen dürfen. In den Stufen 1, 2 und 3 sind dies maximal 4, sofern es sich nicht um Zusammenlebende handelt, bei Stufe 4 maximal 2. In privaten Räumen sind keine Besuche erlaubt.

Was die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Nacht betrifft, so gilt auf den Inseln der Alarmstufe 1 die Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr und in den übrigen Stufen die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Dies berührt nicht die zugelassenen wesentlichen Tätigkeiten.

Während der Gültigkeitsdauer der vorübergehenden Maßnahmen für die Osterwoche wird die Einreise von Personen auf das Gebiet der Kanarischen Inseln gemäß der Vereinbarung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems eingeschränkt.

Hotel- und Gaststättengewerbe

Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen werden in der Osterzeit in Restaurants und Terrassen sowie in Strandbars und -restaurants in allen Alarmstufen die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Eine angemessene Belüftung und Lufterneuerung der Innenräume ist zu sichern.
  • Abstand von mindestens 2 Metern zwischen Stühlen an verschiedenen Tischen oder Tischgruppen.
  • Tische entsprechend der Personenzahl, wobei darauf zu achten ist, dass die Stühle so angeordnet sind, dass sich die Essenden gegenübersitzen und möglichst weit voneinander entfernt sind.
  • Es ist verboten, außerhalb des Tisches oder des jedem Kunden zugewiesenen Barplatzes zu trinken.
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke an Kunden auszuschenken, die nicht einen zuvor zugewiesenen Tisch- oder Barplatz belegen.
  • Rauchen ist auf den Terrassen oder anderen vom Lokal oder der Einrichtung abhängigen Außenbereichen nicht erlaubt. Der Konsum von Tabak oder die Nutzung anderen Inhalationsgeräte ist innerhalb eines Umkreises von mindestens 5 Metern von den Eingängen zu Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist, ebenfalls verboten.
  • Gäste müssen jederzeit am Tisch sitzen bleiben und dürfen sich im Lokal nur so viel bewegen, wie unbedingt nötig.
  • Das Tragen einer Maske ist immer Pflicht, außer beim Essen oder Trinken.
  • Aktivitäten, die zu Gedränge, Nichteinhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands oder unsachgemäßem Gebrauch von Masken führen, wie z. B. Partys, Tanzveranstaltungen, Karaoke, Wettbewerbe, Konzerte oder Hintergrundmusik, die zum Tanzen oder Singen einladen, sind verboten.
  • Die Eigentümer von Einrichtungen sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Entstehung von Risiken der Verbreitung der Covid-19-Krankheit zu verhindern.

Maximale Bedienungskapazität nach Alarmstufen

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen dürfen in Abhängigkeit von der Alarmstufe der jeweiligen Insel in der Alarmstufe 1 75 Prozent der zulässigen Kapazität in Innenräumen nicht überschritten werden. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen, sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich oder an der Bar, wobei ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Stühlen an verschiedenen Tischen und zwischen den Kundengruppen an der Bar eingehalten werden muss. Die Einrichtung muss vor 23.00 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen werden.

In der Alarmstufe 2 dürfen 75 Prozent der zulässigen Kapazität in Außenterrassen und 50 Prozent in Innenräumen nicht überschritten werden. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich, und 2 pro Kundengruppe an der Bar, wobei ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Stühlen an verschiedenen Tischen und zwischen Kundengruppen an der Bar eingehalten werden muss. Im Innenbereich darf kein Buffet oder Selbstbedienung angeboten werden. Der Betrieb muss vor 22.00 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen werden.

In der Alarmstufe 3 dürfen auf Außenterrassen nicht mehr als 50 Prozent der zulässigen Kapazität genutzt werden, in Innenräumen ist der Betrieb verboten. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen und der Verzehr an der Bar und am Buffet sowie die Selbstbedienung im Innenbereich ist untersagt.

Bei Alarmstufe 4 werden die für Alarmstufe 3 angegebenen Maßnahmen eingehalten, mit Ausnahme der Schließzeit der Betriebe, die vor 18.00 Uhr festgelegt wird. Der Abholservice auf dem Betriebsgelände kann aber bis 22.00 Uhr und die Hauszustellung bis 24.00 Uhr erfolgen. Die Schließung des Betriebes für die Öffentlichkeit muss vor 18.00 Uhr erfolgen.

Hauslieferungen auf allen Ebenen können bis Mitternacht erfolgen.

Orte der religiösen Verehrung

In Bezug auf religiöse Stätten legt die Vereinbarung fest, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen Nicht-Zusammenlebenden und die obligatorische Verwendung von Masken gewährleistet sein muss.

Bei der Ausübung des Gottesdienstes ist körperlicher Kontakt zwischen den Anwesenden zu vermeiden, und der Ort der Anbetung muss vor und nach der Feier für die zur Gewährleistung der Belüftung erforderliche Zeit mit geöffneten Türen und Fenstern bleiben. Während der Feier sind die Türen offen zu halten, wenn dadurch die Ausübung des Gottesdienstes nicht behindert wird.

Die Anwesenheit in Gotteshäusern darf je nach der für das jeweilige Gebiet festgelegten Alarmstufe die folgenden Kapazitäten nicht überschreiten: Bis zur Alarmstufe 1 dürfen 75 Prozent, in der Alarmstufe 2 dürfen 50 Prozent und in den Alarmstufen 3 und 4 dürfen 33 Prozent in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden. Bei den drei letztgenannten wird empfohlen, die Dienste telematisch oder über das Fernsehen anzubieten.

Die Nutzung des Außenbereichs von Gebäuden oder öffentlichen Straßen für die Feier von gottesdienstlichen Handlungen muss von der entsprechenden Gemeindebehörde vorher genehmigt werden. Es müssen die notwendigen Maßnahmen festgelegt werden, um die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zu gewährleisten, unabhängig von der obligatorischen Verwendung von Masken, sowie die übrigen allgemeinen Präventivmaßnahmen.

Öffentliche Shows und beliebte Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen (Erholungs-, Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich Sport, oder solche, die unter freiem Himmel stattfinden), dürfen nur auf den Inseln stattfinden, die sich in einer Situation geringer Übertragung befinden, was der Alarmstufe 1 entspricht.

Partys, Tänze unter freiem Himmel und andere populäre Veranstaltungen sind nicht erlaubt, was auch das Verbot beinhaltet, zu Handlungen, Umzügen, Feiern oder jeder anderen Art von Veranstaltungen aufzurufen, die zu unkontrollierten Menschenansammlungen führen können.

Ebenso ist der Verkauf oder Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen, in Parks und anderen Erholungsgebieten im Freien nicht erlaubt. Die Kontrollen dazu werden verstärkt, um den Konsum von nicht genehmigtem Alkohol, die Einhaltung der maximalen Anzahl von Personen bei Zusammenkünften, Sicherheitsabstände und andere Aktivitäten, die auf öffentlichen Straßen, in Parks und anderen Erholungsgebieten im Freien nicht erlaubt sind, zu verhindern. Es können nächtliche Schließungen von Räumen, in denen Menschenmengen auftreten, aus diesem Grund festgelegt werden.


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