kanarisches Gesundheitswesen

 

Kanarische Inseln | Auf Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura gelten ab kommenden Montag besondere Maßnahmen gegen Covid-19 …

Im Amtsblatt der Kanarischen Inseln vom heutigen Samstag wurde das Abkommen der Regierung der Kanarischen Inseln veröffentlicht, mit dem spezifische und vorübergehende Maßnahmen für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura geregelt werden, um die Ausbreitung der durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionen einzudämmen.

Diese neuen restriktiven Maßnahmen treten kommenden Montag um 0.00 Uhr in Kraft und können geändert oder aufgehoben werden, wenn die epidemiologische Situation auf den einzelnen Inseln dies nahelegt.

Zu den wichtigsten Maßnahmen, die sich auf einer Zwischenstufe zwischen Alarmstufe 2 und Alarmstufe 3 befinden, gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in der Nacht. Diese wurde auf den Zeitraumt zwischen 22.00 und 6.00 Uhr verlängert.

Die maximale Anzahl von nicht zusammenlebenden Personen in Familien- und gesellschaftlichen Zusammenkünften, in öffentlichen und privaten Räumen, drinnen oder draußen, ist ebenfalls auf vier verringert.

Im Bereich der Hotels und Restaurants können die Außenterrassen zu 50 Prozent ausgelastet werden, während im Innenbereich die Kapazität ebenfalls bei 50 Prozent liegen darf. Dabei darf die Anzahl der Gäste pro Tisch aber vier nicht überschreiten. Der Verzehr an der Bar ist in Gruppen von maximal zwei Personen möglich. Außerdem muss die vollständige Schließung des Lokals, einschließlich des Abholservice auf dem Gelände und der Hauszustellung, vor 22.00 Uhr erfolgen.

Mit Ausnahme der neuen Festlegungen bleiben alle bisherigen der Stufe 2 gültig.


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