Nach den mit den Autonomen Gemeinschaften Spaniens getroffenen Vereinbarungen wurde heute die erste Gruppe von zehn unbegleiteten ausländischen Minderjährigen nach Kastilien und León überstellt …
Die kanarische Ministerin für soziale Rechte, Noemí Santana, hob nach einem Bericht der kanarischen Regierung die Solidarität und das Engagement der Autonomen Gemeinschaften hervor, die ihre Bereitschaft gezeigt hätten, ihre Ressourcen für die Jungen und Mädchen einzusetzen, die allein in kleinen Booten an die kanarischen Küsten gekommen seien.
Die erste Gruppe von zehn unbegleiteten ausländischen Minderjährigen wurde am heutigen Mittwoch in die autonome Gemeinschaft Castilla y León überführt, wo sie unter das Schutzsystem für Minderjährige in dieser Gemeinschaft gestellt werden. Dies ist die erste Gruppe von 25 Minderjährigen, die von dieser autonomen Gemeinschaft aufgenommen werden.
Wie in der Vereinbarung festgelegt, ist die Regierung von Kastilien und León für die Situation sensibilisiert und teilt mit der Regierung der Kanarischen Inseln die Notwendigkeit, flexible und wirksame Wege zu suchen, um das in Artikel 2 der spanischen Verfassung enthaltene Verfassungsprinzip der interterritorialen Solidarität zu erfüllen, sodass sie eine solidarische Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Unterstützung der Regierung der Kanarischen Inseln eingeht.
Die Kanarischen Inseln haben derzeit 2.634 Minderjährige aufgenommen, die die Küsten der Kanaren in Cayucos und Pateras erreicht haben. Für deren Betreuung wurden insgesamt 29 Unterbringungsmöglichkeiten eröffnet.
Das Ziel sei es, Lösungen zwischen allen – Europa, dem spanischen Staat und dem Rest der autonomen Gemeinschaften – zu suchen, damit die Kanarischen Inseln nicht mehr allein mit dieser humanitären Krise konfrontiert seien, erklärte Santana. Die Zahl der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die auf den Inseln betreut werden, sei im letzten Jahr erheblich gestiegen ist, von 540 im Jahr 2019 auf fast 2.700.
In diesem Zusammenhang haben die Kanarischen Inseln über die Generaldirektion für den Schutz von Kindern und Familien bereits Vereinbarungen für die Überweisung von Minderjährigen mit Navarra (10 Plätze), Kantabrien (20 Plätze), Valencia (18 Plätze), Katalonien (43 Plätze), Kastilien und León (25 Plätze), Extremadura (25 Plätze), Asturien (16 Plätze) und Galizien (20 Plätze) geschlossen, insgesamt 177 Plätze, wobei der Abschluss mit Aragon, Kastilien-La Mancha und dem Baskenland noch aussteht.