Kanarische Covid-19-Ampel

 

Die Präventivmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 sind bis zum 10. Januar in Kraft, gelten aber nicht einheitlich auf den Inseln des Archipels …

Sie variieren je nach den festgelegten Alarmstufen (1, 2 und 3), auch wenn die grundlegenden Empfehlungen zur obligatorischen Verwendung von Masken, zur Belüftung, zum Sicherheitsabstand zwischen den Personen und zur Handhygiene jederzeit zu befolgt sind.

Laut dem neuesten epidemiologischen Bericht der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des kanarischen Gesundheitsdienstes befinden sich die Inseln Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma und El Hierro auf Stufe 1 (grüne Ampel), die Insel La Gomera auf Stufe 2 (gelbe Ampel) und die Insel Teneriffa auf Stufe 3 (rote Ampel).

Geltende Maßnahmen bei grüner Ampel

Auf den fünf Inseln der Alarmstufe 1 (grünes Licht) dürfen Silvester- und Neujahrsfeiern die maximale Anzahl von zehn Personen nicht überschreiten, ausgenommen Zusammenlebende, wobei die Empfehlung lautet, dass sich nicht mehr als zwei Gruppen Zusammenlebender treffen sollten.

Die Bewegungsfreiheit auf der Straße wird zwischen 1.30 Uhr und 6 Uhr eingeschränkt.

Partys, Feste und andere Veranstaltungen, bei denen Personenansammlungen oder nicht kontrollierbare Bewegungen der Teilnehmer auftreten können, dürfen nicht durchgeführt werden.

Mittag- oder Abendessen in Hotel- und Gaststättenbetrieben dürfen sowohl in Innenräumen als auch auf Freiflächen oder Terrassen stattfinden, wobei nicht mehr als 75 Prozent der genehmigten Kapazität in Innenräumen genutzt werden dürfen. Der Abstand zwischen den Stühlen an benachbarten Tischen muss eingehalten werden und es darf eine maximale Belegung von sechs Personen pro Tisch geben.

Kunden, die diese Einrichtungen besuchen, müssen immer sitzen bleiben und sich auf notwendige Bewegungen im Raum beschränken.

Verboten sind Aktivitäten, bei denen der Sicherheitsabstand zwischen den Personen nicht eingehalten wird, sowie für das Nachtleben typische Aktivitäten wie beispielsweise offene Bar, Musik und Tanzflächen. Dazu gehört auch das Rauchen auf Terrassen oder anderen Außenflächen in Abhängigkeit von den Räumlichkeiten oder der Einrichtung.

Die Schließung der Einrichtungen für die Öffentlichkeit ist für 0 Uhr festgelegt.

Maßnahmen auf La Gomera (gelbe Ampel)

Auf der Insel La Gomera, bei Alarmstufe 2 (gelbe Ampel), umfassen die festgelegten Präventivmaßnahmen die Empfehlung, das Haus nur so weit wie nötig zu verlassen und geschlossene Räume zu meiden, in denen Aktivitäten stattfinden, bei denen der Gebrauch von Masken nicht möglich ist, oder in denen sich viele Menschen aufhalten.

Bei Mittag- oder Abendessen in Hotel- und Gaststättenbetrieben sowie in touristischen Unterkünften dürfen 75 Prozent der genehmigten Kapazität auf Freiluftterrassen und 50 Prozent in Innenräumen nicht überschritten werden. Diese Einrichtungen sind um 23 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen.

Maßnahmen auf Teneriffa (rote Ampel)

Auf der Insel Teneriffa, mit der Alarmstufe 3 (rote Ampel) und besonderen Maßnahmen, die durch das Regierungsabkommen vom 29. Dezember bis zum 10. Januar verlängert wurden, dürfen soziale und familiäre Zusammenkünfte zum Abendessen und Mittagessen am 31. Dezember und 1. Januar die maximale Anzahl von sechs Personen nicht überschreiten. Ausgenommen sind zusammenlebende Personen. Es wird empfohlen, dass sich nicht mehr als zwei zusammenlebenden Gruppen treffen.

Es wird empfohlen, das Haus nur so weit wie nötig zu verlassen und geschlossene Räume zu meiden, in denen Aktivitäten stattfinden, bei denen der Gebrauch von Masken nicht möglich ist, oder in denen sich viele Menschen aufhalten.

Die Einschränkung der nächtlichen Bewegungsfreiheit von Personen für die Silvesternacht wird zwischen 1 Uhr und 6 Uhr festgelegt.

Bei Mittag- oder Abendessen in Hotel- und Restaurantbetrieben können nur Freiflächen oder Terrassen mit einer maximalen Kapazität von 50 Prozent und einer maximalen Belegung von vier Personen pro Tisch genutzt werden. Die Räumlichkeiten müssen um 23 Uhr geschlossen werden.

Bei Mittag- oder Abendessen in Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung der Innenräume mit einer maximalen Kapazität von 33 Prozent und ausschließlich für Gäste auf Beherbergungsbasis erlaubt.


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