Meldung Kanarische Inseln

 

In den am heutigen Freitag aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland werden ab dem 20. Dezember 2020 die Kanarischen Inseln in die für ganz Spanien bestehende Reisewarnung einbezogen …

Dabei wird speziell auf die für Teneriffa ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 zusätzlichen Beschränkungen verwiesen, die zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen hinzukommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
  • Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
  • Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch nicht gestattet.
  • Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
  • Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).

Zugleich wird auf die seit dem 14. November geltende Testpflicht bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln nochmals ausdrücklich verwiesen.


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