Phase 2 der Deeskalation

 

Die am heutigen Sonntag im BOE veröffentlichte Verordnung über die Phase 2 der Deeskalation tritt für die festgelegten Gebiete am morgigen Montag, 18. Mai, in Kraft. Auf den Kanarischen Inseln sind das La Graciosa, El Hierro und La Gomera …

Sie umfasst neben sozialen Maßnahmen vor allem den Einzelhandel und die Erbringung von Dienstleistungen, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Wissenschaft und Innovation, kulturelle Räumlichkeiten und Einrichtungen, Sport, Freizeitbäder sowie Aktiv- und Naturtourismus.

Soziale Maßnahmen

Es ist erlaubt, sich in der Provinz, auf der Insel oder im festgelegten Gebiet in Gruppen bis maximal 15 Personen, die nicht gemeinsam in einer Wohnung leben, zu treffen, wobei stets die soziale Distanz oder die Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Personen bis zum 70. Lebensjahr dürfen in jedem Zeitfenster nicht-berufliche körperliche Aktivität ausüben, mit Ausnahme der Zeit zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und zwischen 19.00 und 20.00 Uhr, die Personen über 70 Jahren vorbehalten ist.

Mahnwachen können in allen Arten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen abgehalten werden, mit einer Höchstzahl von 25 Personen in offenen Räumen oder 15 Personen in geschlossenen Räumen, unabhängig davon, ob die Personen zusammenleben oder nicht. Begräbnisse und Feuerbestattungen sind auf maximal 25 Personen, einschließlich Familienmitgliedern und Verwandten, beschränkt.

Die maximale Kapazität der religiösen Stätten wird von einem Drittel auf 50 Prozent erhöht. Hochzeitszeremonien und andere religiöse Feiern können in allen Arten von Einrichtungen mit einer Kapazität von 50 Prozent und nicht mehr als hundert Personen in offenen Räumen oder fünfzig Personen in geschlossenen Räumen abgehalten werden.

Freizeitbäder und Strände

Freizeitbäder können nach Vereinbarung für die Öffentlichkeit geöffnet werden, mit einer maximalen Kapazität von 30 Prozent oder derjenigen, die es erlaubt, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Außerdem muss es festgelegte Zeitpläne geben. Die Reinigung muss mindestens dreimal am Tag erfolgen, Duschen in den Umkleideräumen und die Benutzung von Wasserfontänen ist nicht gestattet.

An den Stränden müssen die Badegäste die Strände verantwortungsbewusst gemäß den von den Gesundheitsbehörden festgelegten Empfehlungen und Regeln nutzen. Die Ausübung von Sport-, Berufs- oder Freizeitaktivitäten ist erlaubt, solange sie individuell und ohne Körperkontakt durchgeführt werden können.

Handel

Einrichtungen des Einzelhandels und der beruflichen Tätigkeit sowie Geschäftsräume können unabhängig von ihrer nutzbaren Ausstellungs- und Verkaufsfläche wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, sofern die Kapazität auf jedem der Stockwerke, auf denen sie sich befinden, auf 40 Prozent reduziert wird und ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Kunden gewährleistet ist.

In Räumlichkeiten, in denen es nicht möglich ist, diesen Abstand einzuhalten, darf sich nur ein Kunde aufhalten, und es muss Öffnungszeiten mit bevorzugtem Service für die über 65-Jährigen geben. In der Einrichtung können Sammelsysteme eingerichtet werden, die gestaffelt sind, um eine Überfüllung der Räumlichkeiten oder den Zugang zu ihnen zu vermeiden, sowie ein bevorzugtes Hauslieferungssystem für bestimmte Gruppen.

Bei Flohmärkten wird die übliche Anzahl der Stände auf ein Drittel begrenzt, um den sozialen Abstand von zwei Metern zu gewährleisten. Einkaufszentren und -parks können mit einer maximalen Kapazität von 30 Prozent ihrer Gemeinschaftsflächen und 40 Prozent in jeder der gewerblichen Einrichtungen eröffnen.

Kunden dürfen sich nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, außer für den Transit zwischen den Einrichtungen. Erholungsbereiche wie Kinderbereiche, Spielzeugbibliotheken oder Ruhezonen müssen geschlossen bleiben.

Hotels, Restaurants und Gaststätten

Hotels und Restaurants können der Öffentlichkeit wieder für den Verzehr auf dem Gelände geöffnet werden – mit Ausnahme von Nachtklubs und Bars –, sofern sie nicht mehr als 40 Prozent ihrer Kapazität ausmachen.

Der Verzehr in den Räumlichkeiten darf nur an einem Tisch oder einer Tischgruppe und vorzugsweise nach vorheriger Reservierung erfolgen. Selbstbedienung durch die Kunden wird nicht zugelassen.

Der Service auf den Außenterrassen wird entsprechend der Phase 1 durchgeführt. In allen Fällen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

Die Anordnung umfasst auch die Wiedereröffnung der Gemeinschaftsräume der Hotels und Touristenunterkünfte für die Öffentlichkeit, sofern diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Kapazität ausmachen. Die Animationsaktivitäten oder Gruppenkurse haben eine maximale Kapazität von zwanzig Personen, vorzugsweise unter freiem Himmel, wobei der Austausch von Gegenständen vermieden und der Mindestsicherheitsabstand zwischen allen Teilnehmern eingehalten werden muss. Andernfalls müssen Masken getragen werden. Darüber hinaus muss die entsprechende Desinfektion der verwendeten Gegenstände und Materialien gewährleistet werden.

Was den Aktivtourismus und die Naturaktivitäten betrifft, so können sie für Gruppen von bis zu zwanzig Personen durchgeführt werden.

Besuche in Altenheimen

In Seniorenresidenzen sollen Besuche möglichst nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, wie zum Beispiel vor dem Tod oder zur Linderung neurokognitiver Dekompensation des Bewohners.

Diese Besuche dürfen nicht in den Zentren erfolgen, in denen es bestätigte Fälle von Covid-19 gibt oder in denen sich ein Bewohner in einer Quarantänezeit befindet.

Kultur

In den Bibliotheken ist die Nutzung des Lesesaals erlaubt, sofern er nicht mehr als ein Drittel der genehmigten Kapazität ausmacht, und die für die Benutzer bestimmten Computer dürfen genutzt werden. Kinderzimmer und Freihandbestände bleiben jedoch geschlossen.

Ausstellungshallen, Denkmäler und kulturelle Einrichtungen können geöffnet werden, sofern ein Drittel der genehmigten Kapazität nicht überschritten wird und Maßnahmen zur Kontrolle des Gedränges getroffen werden.

Alle Kinos, Theater, Auditorien und ähnliche Räume können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, sofern sie über vorher zugewiesene Plätze verfügen, die nicht mehr als ein Drittel der genehmigten Kapazität ausmachen.

Die Bereitstellung ergänzender Dienstleistungen, wie zum Beispiel ein Geschäft, eine Cafeteria oder Ähnliches, ist erlaubt. Es wird aber kein Garderoben- oder Gepäckservice angeboten.

Sport-Aktivitäten

Athleten, die Vereinen angehören, die an nicht-professionellen Ligen teilnehmen, können ein individuelles Basistraining unter Einhaltung der entsprechenden Präventions- und Hygienemaßnahmen durchführen, die in den Trainingszentren der Vereine oder in anderen Arten von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, durchgeführt werden.

Profisportvereine oder Sportgesellschaften können unter Einhaltung der entsprechenden Präventions- und Hygienemaßnahmen ein Volltraining mit bis zu 14 Personen durchführen.

Trainingsaufgaben werden, wenn immer möglich, im Schichtbetrieb durchgeführt, wobei vermieden wird, dass die Kapazität der Einrichtung für Sportler von 50 Prozent überschritten wird. Die Medien werden nicht zugelassen.

Der Wettbewerb der Profi-Ligen wird ohne Publikum und hinter verschlossenen Türen wieder aufgenommen, solange die Entwicklung der Gesundheitssituation dies zulässt. Die Medien werden für die Übertragung des Wettbewerbs Zugang haben.

Überdachte Sportanlagen können wieder geöffnet werden. Die sportliche Aktivität erfordert eine vorherige Terminvereinbarung, es werden stündliche Schichten organisiert, und das Limit von dreißig Prozent der Kapazität wird eingehalten und die Umkleideräume können genutzt werden.

[Hier handelt es sich um einen Auszug aus der Verordnung. Für die Richtigkeit der Übersetzung kann keine Verantwortung übernommen werden.]


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