Fragen zu Phase 1 Kanaren

 

Die kanarische Regierung erklärt in einer Information, welche Aktivitäten während der Phase 1 der Deeskalation erlaubt sind …

In der Information wird darauf hingewiesen, dass die Aktivitäten in dieser Phase darauf abzielen, das soziale, familiäre und gemeinschaftliche Leben sowie die wirtschaftliche Erholung zu erleichtern. Diese Maßnahmen seien durch die Einhaltung von Eindämmungsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ermöglicht worden.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Menschen, bevor sie sich einer bestimmten Situation aussetzen, ihre Notwendigkeit und Relevanz bewerten. Nur weil etwas erlaubt sei, heiße das nicht, dass man es tun müsse.

Der beste Weg, eine Ansteckung zu vermeiden, bestehe darin, den Kontakt mit der Krankheit zu vermeiden.

Personen in häuslicher Quarantäne, Menschen mit Symptomen und gefährdete Personen sollten sich nicht der Ansteckung aussetzen. In diesem Fall sei es besser, nicht auszugehen.

Hier ein Auszug von Fragen und Antworten:

  • Was ist neu in Phase 1?

Die Mobilität innerhalb jeder Insel ist für kommerzielle Aktivitäten, Sport oder Treffen mit anderen Menschen erlaubt, und Familie und Freunde dürfen sich bis zu zehn Personen in Wohnungen oder auf Terrassen treffen.
Es dürfen Bar- und Cafeteria-Terrassen mit 50 Prozent ihrer Tische und Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche von bis zu 400 Quadratmetern geöffnet werden, solange sie sich nicht in Einkaufszentren befinden, die für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben.
In jedem Fall müssen die von den Gesundheitsbehörden zur Verhinderung von Covid-19 festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere diejenigen, die sich auf die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von zwei Metern beziehen, oder, falls dies nicht möglich ist, alternative Maßnahmen des physischen Schutzes, der Handhygiene und der Atmungsetikette.

  • Ändern sich die Zeitfenster für Spaziergänge, Ausgang mit Kindern oder Sport auf der Straße?

NEIN. Beim Spazierengehen, Ausgehen mit Kindern oder beim Sport auf der Straße ist es nach wie vor obligatorisch, die gleichen Zeitfenster zu respektieren, wie sie bisher bestanden.

  • Darf ich nur zu den angegebenen Zeit auf eine Terrasse, in ein Geschäft oder in das Haus eines Verwandten gehen?

NEIN. Es ist wie bei den Supermärkten in Phase 0, dass man zu jeder Tageszeit einkaufen gehen konnte, solange sie geöffnet waren, weil es eine erlaubte Aktivität war.
Was jetzt passiert, ist, dass mit dem Wechsel von Phase 1 viel mehr Aktivitäten erlaubt sind: entweder auf eine Terrasse, in ein Geschäft oder in das Haus von jemandem zu gehen.
Wer aber auf die Straße gehen oder mit den Kindern in den Park gehen will, muss sich allerdings an das festgelegten Zeitfenster halten.

  • Kann ich mich mit Familie oder Freunden treffen?

Gruppentreffen von bis zu zehn Personen sind sowohl zu Hause als auch an den Tischen auf den Terrassen der Bars erlaubt, aber Sie müssen immer einen Sicherheitsabstand einhalten und die notwendigen Schutzmaßnahmen zwischen Personen, die nicht zusammenleben, ergreifen, auch wenn Sie Familienmitglieder besuchen.
Besuche bei Personen, die in Pflegeheimen leben, sind nicht erlaubt.

  • Darf ich Freunde und Verwandte küssen und umarmen?

Sie dürfen sich NICHT küssen oder umarmen. Sie müssen einen sicheren physischen Abstand und Schutzmaßnahmen zu allen Menschen einhalten, mit denen Sie nicht in der gleichen Wohnung leben.

  • Welche Geschäfte und Dienstleistungen werden mit Phase 1 wieder erlaubt?

Einzelhandelsgeschäfte und Einrichtungen für professionelle Dienstleistungstätigkeiten, die weniger als 400 Quadratmeter groß sind. Eine Ausnahme bilden alle, die sich trotz Erfüllung dieser Anforderung in Einkaufszentren befinden. Wenn sie keinen unabhängigen Zugang von der Straße aus haben, dürfen sie nicht geöffnet werden.

  • Welche Maßnahmen müssen die Geschäfte ergreifen?

Sie dürfen nur mit 30 Prozent der normalen Kapazität geöffnet werden und müssen einen physischen Sicherheitsabstand zwischen den Personen von zwei Metern garantieren. Wenn dies nicht möglich ist, darf nur eine Person die Räumlichkeiten betreten.
Für die Desinfektion der Einrichtung (mindestens zweimal am Tag, einmal am Ende des Tages), die Beachtung der Sicherheit des des Personals oder die Bereitstellung von Desinfektionsgelen für die Kunden wird ein strenges Protokoll festgelegt.

  • Wohin kann ich in Phase 1 gehen?

In dieser Phase 1 gibt es eine genehmigte Mobilität innerhalb der Insel, auf der Sie wohnen, um die erlaubten Aktivitäten durchzuführen. wie zum Beispiel geselliges Beisammensein mit Familie und Freunden, kommerzielle Aktivitäten oder sportliche Betätigung in den offenen Einrichtungen.

  • Wie viele Personen können mit einem Privatfahrzeug fahren?

Wenn es sich um Personen handelt, die zusammen in der selben Wohnung leben, können sie alle Sitze im Fahrzeug besetzen, ohne eine Maske zu tragen.
Wenn sie nicht zusammen wohnen, können sie in jeder Reihe zwei Plätze belegen, und sie müssen alle eine Maske tragen.

  • Kann ich auf eine andere Insel reisen?

Sie können nur aus berechtigten Gründen auf eine andere Insel reisen. Dabei muss es sich um „gesundheitliche, arbeitstechnische, berufliche oder geschäftliche Gründe, die Rückkehr an den Ort des Familienwohnsitzes, die Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, Pflegebedürftiger oder Menschen mit Behinderungen, die Ursache höherer Gewalt oder einer Notlage oder eine andere ähnliche Ursache“ handeln.

  • Kann ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

JA, Sie können sich in eine Zweitwohnung begeben, solange diese sich auf derselben Insel befindet wie Ihr gewöhnlicher Wohnsitz.

  • Kann ich in ein Geschäft oder eine Bar gehen, die mehr als einen Kilometer von meinem Haus entfernt ist und außerhalb der Gemeinde liegt?

JA. Sie können sich innerhalb der Wohninsel bewegen.

  • Wie wirken sich die Protokolle auf Bekleidungsgeschäfte aus? Kann ich ein Kleidungsstück anprobieren und zurückgeben?

In den Einrichtungen des Textilhandels können die Umkleideräume weiterhin genutzt werden, allerdings darf dies nur von jeweils einer Person erfolgen.
Nach dem Gebrauch muss die Kabine gereinigt und desinfiziert werden.
Wenn der Kunde das getestete Kleidungsstück nicht kauft, muss das Geschäft es desinfizieren, bevor es wieder in den Verkauf gebracht wird.
Die Rückgabe von Kleidungsstücken erfolgt weiterhin auf die gleiche Weise, und das Geschäft muss das Kleidungsstück anschließend desinfizieren.

  • Unter welchen Bedingungen dürfen Terrassen von Bars und Restaurants geöffnet werden?

Sie müssen sich im Freien befinden und Sicherheitsabstände von zwei Metern zwischen den Tischen müssen gewährleistet sein.
Die maximal zulässige Belegung beträgt zehn Personen pro Tisch oder Tischgruppe, wobei die Anzahl der erlaubten Tische auf fünfzig Prozent begrenzt ist.
Die Insassen der Tische müssen die Hygiene- und Vorbeugungsmaßnahmen und den physischen Abstand einhalten.

  • Was ändert sich in den Bars, die ihre Terrasse öffnen?

Die Verwendung von Karten wird vermieden, und der Verwendung eigener elektronischer Geräte, Tafeln, Poster oder ähnlicher Mittel wird Vorrang eingeräumt.
Selbstbedienungsprodukte wie Serviettenringe, Zahnstocher, Ölkännchen und andere ähnliche Produkte dürfen NICHT auf den Tischen stehen.
Es werden Einwegdosen ausgegeben, und alles, was mit einer einmaligen Verwendung zu tun hat, wie zum Beispiel Papiertischtücher, wird bevorzugt.

  • Unter welchen Bedingungen werden die religiösen Einrichtungen geöffnet?

Religiöse Gebetsstätten können geöffnet werden, aber sie dürfen nur zu einem Drittel ihrer geplanten Kapazität genutzt werden, wobei strenge Schutz- und Entfernungsmaßnahmen gelten. Es darf keinen Chorgesang geben.
Unter keinen Umständen dürfen Gegenstände, Bücher oder Flugblätter verteilt oder Gegenstände berührt oder geküsst werden.
Auch Wasserrituale (Weihwasser, rituelle Waschungen) sind nicht erlaubt.
Im Falle von Muslimen sollen die Teilnehmer, die direkt auf dem Boden stehen und ihre Schuhe ausziehen, bevor sie die Kultstätte betreten, persönliche Teppiche und Schuhe verwenden, die an den dafür vorgesehenen Stellen, eingetütet und getrennt, platziert werden.

  • Kann man zu einer Totenwache gehen?

JA. Die Totenwachen können in allen Arten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen abgehalten werden, mit einer Höchstzahl von 15 Personen in offenen Räumen oder 10 Personen in geschlossenen Räumen. Das ist zu jeder Zeit möglich, wobei stets ein physischer Abstand für Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden muss.

  • Kann man ins Fitnessstudio gehen?

JA, die Sporteinrichtungen können nach Anmeldung mit 30 Prozent ihrer Kapazität und mit individueller Aktivität zu jeder Zeit betrieben werden. Dabei darf sich ein Trainer aber jeweils nur um eine Person kümmern.
Die Voranmeldung erlaubt es, die Teilnahme der Personen zu organisieren und so Ansammlungen und Kontakte zu vermeiden.
Zwischen Personen, die trainieren, muss jederzeit ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und die Duschen und Umkleideräume müssen jederzeit geschlossen bleiben.

  • Welches sind die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung von Sport in Sportanlagen?

Die Sportanlagen sind im Freien zugänglich, mit Ausnahme der Schwimmbäder und Wasserflächen.
Jeder kann die für den Weg zur Sportanlage erforderlichen Kilometer zurücklegen, immer innerhalb der Wohninsel.
Allein ausgeübte Sportarten oder solche, die von maximal zwei Personen ausgeführt werden, sind erlaubt, solange sie keinen Körperkontakt haben und den Abstand von zwei Metern einhalten.
Die Aktivität erfordert einen Termin. Es muss in Schichten und nach Zeitplänen vorgegangen werden, außerhalb derer es nicht möglich sein wird, in der Sportanlage zu bleiben.

  • Darf man mit einem Trainer Sport ausüben?

JA. Immer nach Vereinbarung. Eine Person pro Ausbilder ist pro Schicht erlaubt.
Wenn das Zentrum über mehrere Trainer verfügt, kann die individualisierte Dienstleistung für so viele Personen erbracht werden, wie Trainer zur Verfügung stehen. Aber keinesfalls darf die Zahl der Benutzer dreißig übersteigen und auch der Sicherheitsabstand zwischen den Personen darf dabei nicht weniger als zwei Meter sein.

  • Was ist mit Profisportlern und Verbandssportlern?

Die Zentren für Leistungssport werden wieder geöffnet. Die Ausbildung wird vorzugsweise individuell durchgeführt, wobei Schichten und Zugangszeiten festgelegt werden müssen, immer ohne physischen Kontakt und unter Einhaltung des Sicherheitsabstands.

  • Kann ich Naturtourismus durchführen?

JA, Aktivtourismus und Aktivitäten in der Natur sind in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt, und diese Aktivitäten müssen vorzugsweise mit Vereinbarung arrangiert werden.
Es sind auch dabei immer Sicherheitsabstand und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

  • Darf ich in ein Hotel gehen?

JA. Es ist erlaubt, in ein Hotel zu gehen, wenn es sich auf der Wohninsel befindet. Die Einschränkungen liegen in den Gemeinschaftsbereichen: Es ist verboten Spa, Fitnessstudios, Miniclubs, Kinderbereiche, Diskotheken oder Veranstaltungsräume zu benutzen.
Ein Catering-Service ist ausschließlich für Kunden erlaubt.

  • Kann ich in eine Bibliothek gehen?

JA. Sie können in die Bibliothek gehen, um Bücher abzuholen und zurückzugeben, aber nicht, um sich dort aufzuhalten.
Ausgeliehene Bücher werden nach ihrer Rückgabe 14 Tage lang aufbewahrt, bevor sie wieder zur Verfügung gestellt werden können.

  • Sind die Museen geöffnet?

JA. Sie können mit einem Drittel der Kapazität wiedereröffnet werden. Es wird aber keine ergänzenden kulturellen Aktivitäten und keine taktilen Hilfsmittel, Broschüren oder Audioguides für die Besuche geben.
Die Garderobe wird geschlossen bleiben.

  • Was sind die Bedingungen für den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Shows?

Sie können Theater, Kinos oder andere Veranstaltungen mit nur einem Drittel der Kapazität und unter der Voraussetzung besuchen, dass sich das Publikum hinsetzen kann.
In geschlossenen Räumen werden maximal 30 Personen und im Freien 200 Personen zugelassen.
In Sälen muss die Anzahl der Sitzplätze reduzieren und der Durchgang von Personen zwischen den Reihen vermieden werden. Der Ein- und Ausgang muss gestaffelt sein, um eine Überfüllung zu vermeiden. Es werden keine Zeitungen oder Broschüren verteilt und keine Geschäfte oder Cafés eröffnet.

  • Sind die Sozialdienste wieder offen?

Phase 1 ermöglicht die Eröffnung von Zentren und Diensten für den sozialen Gebrauch, wobei der Telematik nach Möglichkeit Vorrang eingeräumt wird.
Die Verfügbarkeit des Zugangs zu Therapie-, Rehabilitations-, Frühbetreuungs- und Tagesbetreuungsdiensten für Personen mit Behinderungen und/oder jene, die in einer Abhängigkeitssituation stehen, wird gewährleistet.

[Hier handelt es sich um einen Auszug aus der Information, wobei für die Richtigkeit der Übersetzung keine Garantie übernommen werden kann. Hier finden Sie den Originaltext.]


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