Dekret zum Verbot des Exzess-Tourismus

Die Regierung der Balearischen Inseln hat am heutigen Freitag ein für ganz Europa bahnbrechendes Dekret zur Bekämpfung des Exzess-Tourismus erlassen, das für festgelegte Gebiete der Inseln gilt …

Der Regierungsrat hat ein Gesetzesdekret zur Bekämpfung von Exzessen in bestimmten Tourismusgebieten verabschiedet, um eine echte Veränderung des Tourismusmodells dieser Reiseziele zu erzwingen.

Nach einer Information der balearischen Regierung sollen damit der Bürgersinn gefördert und Maßnahmen zum Schutz des Reiseziels ergriffen werden. Es gehe darum, die Probleme zu vermeiden, die durch übermäßigen Alkoholkonsum in bestimmten Teilen der Balearen verursacht werden. Dies sei die erste in Europa verabschiedete Verordnung, die die Werbung und den Verkauf von Alkohol in bestimmten touristischen Gebieten einschränkt.

Die Balearischen Inseln seien somit zu einem Vorreiter im Kampf gegen den Exzess-Tourismus geworden. Dabei werde von einem Standard ausgegangen, der den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der Agenda Balear 2030 entspreche. Dabei sei man auf der Suche nach einem nachhaltigeren und respektvolleren Tourismus, sowohl mit der Umwelt als auch mit der Lebensqualität der Touristen und Einwohner.

Die Ausarbeitung dieser Verordnung sei nach einem ausführlichen Dialog erfolgt und durch das allgemeine Interesse gerechtfertigt, diese Art von Verhalten in bestimmten touristischen Gebieten der Balearen zu vermeiden.

Die Bemühungen, das Reiseziel zu fördern, ihm eine höhere Qualität zu bieten – sowohl durch öffentliche als auch private Investitionen – und es auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten und globalen Markt zu positionieren, seien in letzter Zeit durch bestimmte negative Verhaltensweisen, die zumeist direkt mit dem Alkoholmissbrauch zusammenhängen, in bestimmten touristischen Gebieten Mallorcas und Ibizas beeinträchtigt worden.

Mit dieser Verordnung stelle die balearische Regierung die notwendigen Instrumente zur Verfügung, um diese Situation zu bekämpfen und umzukehren. Ziel sei es, die touristische Aktivität zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Umständen ein Ende zu setzen, die Unruhe zeugen und das Image des Reiseziels beeinträchtigen.

Das heute verabschiedete Gesetzesdekret wird fünf Jahre lang gültig sein. Der territoriale Geltungsbereich wird auf bestimmte Gebiete der Playa de Palma, S'Arenal, Magaluf und das sogenannte West End von Sant Antoni de Portmany beschränkt sein und diese Hauptaktionsbereiche umfassen:

  • Alkohol
  • Abspringen von Balkonen und ähnliches
  • Koma-Saufen
  • Party-Boote

Mit dieser Vorschrift wird ein Sanktionssystem eingeführt, das den Schwerpunkt auf schwere und sehr schwere Verstöße legt.

Als schwere Verstöße werden die folgenden Handlungen betrachtet:

  • Praktiken, die für das Leben, die Unversehrtheit oder die Gesundheit der Kunden gefährlich sind (für den Touristen, der sie ausübt)
  • das Fehlen ausdrücklicher Informationen an die Kunden über diese gefährlichen Praktiken (für den Betrieb)
  • die Nichtausweisung von Kunden, die diese gefährlichen Praktiken ausführen (für den Betrieb)
  • das zeitliche Anbieten von Räumen und die Werbung für alkoholische Getränke.

Schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 6.001 bis 60.000 Euro geahndet.

Zu den sehr schweren Verstößen gehören unter anderem

  • der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb der zulässigen Zeiten
  • das Anbieten alkoholischer Getränke unter freiem Himmel
  • Happy Hour oder 2x1 und 3x1
  • die Unterhaltung von Alkoholautomaten
  • der Verkauf von Getränken an Minderjährige und Schwangere
  • die Werbung oder die Durchführung von alkoholischen Ausflügen (Pubcrawling)
  • die Begehung von zwei schweren Straftaten innerhalb von sechs Monaten.

Sehr schwere Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 60.001 und 600.000 Euro geahndet und können je nach Umständen zusätzlich zur Schließung der Einrichtung für maximal drei Jahre führen.

Jedes andere in dem Erlass enthaltene Vergehen wird als geringfügiges Vergehen betrachtet, das mit einer Geldstrafe zwischen 1.000 und 6.000 Euro geahndet wird.


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