Flughafen von Gran Canaria

Der Flughafen von Gran Canaria wurde in einem Vergleich des Portals Flightright als der pünktlichste Flughafen Europas benannt …

Für den europäischen Vergleich haben die Experten von Flightright die Verspätungszahlen der 40 größten Flughäfen betrachtet. Danach belegen Las Palmas (6,4 Prozent), London Stansted (7,2 Prozent) und Paris Orly (7,8 Prozent) die ersten Plätze bei den pünktlichsten europäischen Flughäfen. Dagegen starten die Flüge in Lissabon (15,6 Prozent),Warschau (14,5 Prozent) und Amsterdam (14 Prozent) besonders oft mit einer Verspätung von 30 und mehr Minuten.

Frankfurt am Main führt die Verspätungsstatistik in Deutschland an (11,7 Prozent). Dem folgen München (11,5 Prozent) und Berlin-Tegel (10,5 Prozent).

Was die Flugausfälle betrifft, da schneidet vor allem die britische Hauptstadt gut ab. Die wenigsten Ausfälle gab es in London Luton und London Stansted (jeweils 0,2 Prozent), gefolgt von London Gatwick (0,3 Prozent). Die spanischen Flughäfen Malaga und Madrid (ebenfalls jeweils 0,3 Prozent) reihen sich hier ein. Das Schlusslicht bezüglich der Pünktlichkeit bilden Oslo (2,6 Prozent), Düsseldorf (knapp 2 Prozent) und Stockholm (1,9 Prozent).

Aus den Verspätungen und Flugausfällen des ersten Halbjahres 2019 ergibt sich nach Schätzungen von Flightright ein potenzieller Entschädigungsanspruch von rund 350 Millionen Euro. Das sind gut 100 Millionen weniger, als im Vorjahreszeitraum. „Diese Summe spiegelt jedoch nicht das wider, was Passagiere tatsächlich ausgezahlt bekommen“​, so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.​ „Zum einen wissen viele Fluggäste nach wie vor nicht, dass ihnen bei großen Verspätungen und Ausfällen Geld zusteht. Zum anderen ist es noch immer eine Herausforderung, diese Entschädigungen bei den Airlines erfolgreich einzufordern. Wir sehen es deshalb als unsere Aufgabe, Passagiere über ihre Rechte aufzuklären und dabei zu unterstützen, diese auch durchzusetzen. Viele Fluggäste wissen beispielsweise nicht, dass sie Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen können.“