Geschwindigkeitsbegrenzung

Mit der Änderung der Verkehrsregeln in Spanien ab dem heutigen Tag wurde auch die einzige Fernverkehrsstraße auf den Kanarischen Inseln, auf der bis zu 100 km/h gefahren werden durfte, auf 90 km/h herabgesetzt …

Am gestrigen Montag wurde von der Generaldirektion Verkehr (DGT) das letzte Schild ausgetauscht. Der Regierungsvertreter in Santa Cruz, Javier Plata, nahm am Kilometer 58 der TF-5 in Begleitung des Provinzleiters für Verkehr in Santa Cruz de Tenerife, Pablo Calvo, der Inseldirektorin für Straßen und Landschaft des Cabildo de Tenerife, Ofelia Manjón, und des Leiters des Verkehrssektors der Kanarischen Inseln, Oberstleutnant Laureano Martín, daran teil.

„In Spanien ereignen sich rund 75 Prozent der Verkehrsunfälle mit Opfern auf konventionellen Straßen und eine unangemessene Geschwindigkeit ist in 20 Prozent der Fälle die Ursache dafür, erklärte Plata und fügte hinzu, dass der Provinz Santa Cruz de Tenerife diese Situation nicht fremd sei, da 2018 von den 18 Todesfällen auf Fernstraßen 16 auf solchen Straßen auftraten. Unangemessene Geschwindigkeit und Ablenkung seien die Hauptfaktoren bei diesen Unfällen.

Am heutigen 29. Januar trat um 00.00 Uhr die Änderung der allgemeinen Verkehrsregeln in Spanien in Kraft. In dieser ist unter anderem auch die Höchstgeschwindigkeit auf konventionellen Straßen ohne Trennung der Fahrtrichtungen mit 90 km/h festlegt. Damit wurde diese Regel in Spanien der in den meisten Ländern der Europäischen Union geltenden angepasst.


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