Bild-Quelle: Ministerio Fomento
Der spanische Ministerrat verabschiedete am gestrigen Freitag den Königlichen Erlass, der den ursprünglich mit dem Gesetz 18/2014 angenommenen Regelungsrahmen für die Durchführung von Aktivitäten mit ferngesteuerten Flugzeugen (Drohnen) erweitert und damit das Wachstum eines neuen wirtschaftlichen Segments vorantreibt, das eng mit Entwicklung und technologischer Innovation verbunden ist.
In einer Pressemitteilung des Entwicklungsministeriums heißt es, dass die Verabschiedung eines befristeten Rechtsrahmens für die Durchführung von Drohnenaktivitäten im Jahr 2014 die Entwicklung dieses aufstrebenden Sektors erleichtert habe. Ein Beweis dafür sei, dass in drei Jahren fast 3.000 Betreiber, 3.693 Piloten und 4.283 Drohnen bei der staatlichen Flugsicherheitsbehörde (AESA) zugelassen wurden, was die wachsende Bedeutung dieser neuen Tätigkeit zeige, der 74 Ausbildungsstätten und etwa zwanzig Hersteller auch in Spanien gewidmet seien. Die bisher geltende Übergangsregelung lege Mindestanforderungen für den Betrieb mit diesem Flugzeugtyp fest, decke aber nicht alle Fälle von potenziellen Tätigkeiten ab, die der Sektor in all diesen Monaten vorgeschlagen habe. Mit dem jetzt genehmigten Königlichen Erlass werde der ursprünglich mit dem Königlichen Erlass 8/2014 verabschiedete Rechtsrahmen weiterentwickelt, um die Entwicklung einer aufstrebenden Wirtschaftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen für die sichere Durchführung des Betriebs dieser Flugzeuge festzulegen.
Dieser Königliche Erlass enthält auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Freizeitnutzung von Drohnen und legt eine Reihe von Beschränkungen fest, die darauf abzielen, die Sicherheit des Luftraums und der Bürger zu gewährleisten. Die Anforderungen des neuen Königlichen Erlasses unterliegen der Aufsicht und Kontrolle durch die AESA, und die Nichteinhaltung dieser Anforderungen stellt eine Verwaltungsübertretung im Bereich der Zivilluftfahrt im Sinne des Gesetzes 21/2003 vom 7. Juli über die Flugsicherheit dar. Darüber hinaus enthält der neue Königliche Erlass in Anbetracht der besonderen Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit, die sich aus der Verwendung dieses Flugzeugtyps ergeben können, eine Reihe ergänzender Bestimmungen.