Canyoning Teneriffa

Die kanarische Polizei hat am vergangenen Wochenende ein Strafverfahren gegen ein Tourismusunternehmen eingeleitet, weil es sportliche Aktivitäten ohne die entsprechenden Qualifikationen und Genehmigungen durchführte …

Zwei Polizisten hatten in Begleitung eines offiziell zugelassenen Canyoning-Führers einen nicht zugelassenen Führer und dessen Mitarbeiter in der Schlucht von Badajoz in der Gemeinde Güímar ausfindig gemacht, die mit zwölf Kunden Wander- und Canyoning-Aktivitäten durchführten.

Den Ermittlungen der Polizisten zufolge war das Unternehmen nicht als aktives Tourismusunternehmen registriert und bot seine Wander- und Canyoning-Dienste über soziale Netzwerke an. Außerdem wurden die Zahlungen angeblich ohne Rechnungen über die Bizum-Plattform getätigt, und zwar zu Preisen, die deutlich unter den üblichen Sätzen für diese Tätigkeiten lagen.

Die Ermittlungen ergaben, dass sowohl der Fremdenführer als auch der Mitarbeiter nicht über die erforderlichen offiziellen Qualifikationen für diese Art von Tätigkeit verfügten und auch nicht nachweisen konnten, dass sie versichert waren. Die Kunden verfügten auch nicht über die für diese Aktivität zugelassene Ausrüstung – sie benutzten Skateboardhelme oder Klettergurte anstelle der für das Canyoning vorgeschriebenen – und hatten auch kein Hilfsrettungsseil dabei, das für diese Art von Dienstleistung obligatorisch ist.

Zu diesen Verstößen kommt hinzu, dass für die Ausübung dieser Tätigkeit in der genannten Schlucht eine Genehmigung beim Cabildo Teneriffas beantragt werden muss, die ebenfalls nicht vorlag.

Aus all diesen Gründen wurde beim Ministerium für Tourismus, Industrie und Handel der kanarischen Regierung eine Sanktion gegen das Unternehmen beantragt. Die mögliche Strafe liegt zwischen 30.001 und 300.000 Euro.


Die aktuellsten News:

News Archiv

Hier finden Sie alle News, die im Portal Teneriffa-heute.net veröffentlicht wurden. Sie können nach Begriffen suchen oder die Artikel-Liste durchgehen: News-Archiv