Das kanarische Gesundheitsministerium hat am heutigen Freitag dem kanarischen Gemeindeverband die aktuelle Tabelle mit den auf den einzelnen Inseln geltenden Maßnahmen in Abhängigkeit von der jeweiligen Alarmstufe übermittelt …
Es handelt sich dabei um die Maßnahmen, die nach den Änderungen der Beschränkungen aufgrund der Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln in Kraft sind, die einige der Regeln für die Inseln der Alarmstufen 3 und 4 geändert haben.
Derzeit gilt für die Insel El Hierro die Alarmstufe 1, für La Gomera, Lanzarote und La Graciosa die Alarmstufe 2, für La Palma und Fuerteventura die Alarmstufe 3 und für Teneriffa und Gran Canaria die Alarmstufe 4.
Die wichtigsten Maßnahmen
Nach den geltenden Vorschriften ist die Anzahl der Personen in öffentlichen und privaten Räumen bei Alarmstufe 1 auf 10, bei Alarmstufe 2 auf 6 und bei Alarmstufe 3 und 4 auf 4 Personen begrenzt.
Was die Tätigkeit der Hotel- und Gaststättenbetriebe betrifft, so haben die Außenterrassen auf den Inseln der Alarmstufe 1 eine Kapazität von 100 Prozent und bis zu 10 Personen pro Tisch. In den Innenbereichen beträgt die Kapazität 75 Prozent und 6 Personen pro Tisch und der Verzehr an der Bar erfolgt in Gruppen von maximal 4 Personen. Die Schließung der Einrichtung wird vor 2.00 Uhr festgelegt.
Auf den Inseln der Alarmstufe 2 haben die Terrassen eine Kapazität von 75 Prozent und maximal 6 Personen pro Tisch. In den Innenräumen beträgt die Kapazität nicht mehr als 50 Prozent, die Höchstzahl der Personen pro Tisch ist 4, und der Verzehr an der Bar erfolgt in Gruppen von maximal 2 Personen. Die Schließung der Einrichtung und der Abholdienst auf dem Gelände müssen vor 0.00 Uhr erfolgen.
In den Alarmstufen 3 und 4 haben die Außenterrassen eine Kapazität von 75 Prozent und die Höchstzahl der Gäste beträgt 6 pro Tisch. In den Innenräumen darf die Kapazität 50 Prozent der Kapazität nicht überschreiten und an jedem Tisch dürfen höchstens 4 Personen sitzen. Der Verzehr an der Bar erfolgt in Gruppen von 2 Personen. Die Schließung der Einrichtung und der Abholdienst auf dem Gelände erfolgt vor 0.00 Uhr.
Was die körperliche Betätigung und den Sport in Innenräumen von Sportanlagen und -zentren betrifft, so darf in der Alarmstufe 1 die Kapazität jedes Raumes 75 Prozent nicht überschreiten und die Übungen werden in Gruppen von höchstens 10 Personen, einschließlich des Trainers, durchgeführt. In der Alarmstufe 2 beträgt die Kapazität 50 Prozent und die Gruppen bestehen aus 6 Personen, in der Alarmstufe 3 darf die Kapazität 33 Prozent nicht überschreiten und die Gruppen bestehen aus höchstens 4 Personen, während in der Alarmstufe 4 die Kapazität 25 Prozent beträgt.
Stadtmobiliar und Sportgeräte für Kinder
Außerdem wird daran erinnert, dass die Benutzung von Straßenmöbeln und Sportgeräten für Kinder auf den Inseln der Alarmstufe 4 verboten ist, sodass die Gemeinden diese absichern müssen.
Nächtliche Freizeit
Nachtlokale, Diskotheken und Karaoke-Bars müssen in den Alarmstufen 2, 3 und 4 auch weiterhin geschlossen bleiben.
Nur auf den Inseln der Alarmstufe 1 dürfen diese Lokale öffnen, und zwar unter folgenden Bedingungen: Schließung vor 2.00 Uhr, keine Tanzveranstaltungen, 100 Prozent Kapazität im Freien mit 10 Personen pro Tisch und im Innenbereich maximal 50 Prozent Kapazität mit 4 Personen pro Tisch.