Das kanarische Gesundheitsministerium regelt die Verwendung der COVID-19-Selbsttests nach dem Verkauf in Apotheken …
Der in Apotheken zu erwerbende Selbsttest gilt nicht als diagnostisches Testzertifikat für den Zugang zum Inneren von Einrichtungen, für die das COVID-EU-Zertifikat erforderlich ist. Diese Maßnahme betrifft Inseln der Stufe 4 und den Zugang zum Inneren von Gastronomiebetrieben auf Inseln der Stufe 3, die ihre Kapazität von 40 auf 50 Prozent erhöhen wollen.
Der Selbsttest kann entweder in der Apotheke selbst oder zu Hause durchgeführt werden. Daher wird der Apotheker dem Kunden beim Kauf dieses Produkts die Methodik für die korrekte Entnahme und Verarbeitung der Probe sowie die richtige Interpretation des Testergebnisses erklären. Nach Durchführung des Tests sollten die Rückstände gemäß den Anweisungen des Herstellers entsorgt werden.
Negatives Ergebnis und keine Symptome
Wenn das Ergebnis des Selbsttests negativ ist und die Person keine mit COVID-19 kompatiblen Symptome aufweist, sollten die grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2, wie das Tragen einer Maske, häufige Händehygiene, das Einhalten eines Sicherheitsabstands und die Belüftung geschlossener Räume, dennoch beibehalten werden.
Negatives Testergebnis mit Symptomen
Sollte der Test negativ ausfallen, die Person aber Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Halsschmerzen usw. haben, oder das Testergebnis positiv sein, sollte die kostenlose COVID-19-Hotline auf den Kanarischen Inseln angerufen werden: 900 112 061.
Hier erhält die betreffende Person die entsprechenden Anweisungen und wird zu einem diagnostischen Test für eine aktive Infektion gerufen, da sie dann als Patient mit Verdacht auf einen wahrscheinlichen COVID-19-positiven Fall betrachtet wird.
In den beiden letztgenannten Fällen sollte man sich nicht in ein Gesundheitszentrum oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses begeben, da man damit die übrigen Nutzer dieser Gesundheitsdienste gefährden würde. Richtig ist es, die Nummer 900 112 061 anzurufen, um entsprechende Anweisungen zu erhalten.
An dieser Stelle erinnert das kanarische Ministerium daran, dass die Betroffenen ab dem Zeitpunkt, an dem Symptome festgestellt werden, die mit COVID-19 vereinbar sind, unbedingt isoliert werden müssen, um eine Ansteckung in ihrer unmittelbaren Umgebung zu vermeiden, selbst wenn der Selbsttest negativ ausfällt oder wenn ein positives Ergebnis bei diesem Test erzielt wird.
Sollte sich der Gesundheitszustand während der Isolierung verschlechtern, sollte sich die betreffende Person direkt an den kanarischen Notdienst unter der Nummer 1-1-2 wenden, wo sie Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhält.
Antigen-Selbsttest
Der Antigen-Schnelltest weist eine aktive Infektion nach, indem er das Vorhandensein eines Proteins im Virus selbst identifiziert. Es handelt sich um einen einfachen Test, der innerhalb von Minuten ein Ergebnis liefert und innerhalb der ersten sieben Tage nach der Infektion oder innerhalb der ersten fünf Tage mit Symptomen durchgeführt werden sollte.
Mit diesem Test lässt sich feststellen, ob das Virus im Körper vorhanden ist, das heißt, ob zum Zeitpunkt des Tests eine Infektion besteht.