Der heute veröffentlichte Beschluss des Direktors der kanarischen Gesundheitsbehörde erlaubt Reisen ohne triftigen Grund von oder zu Inseln, die sich in der Alarmstufe 3 oder 4 befinden, wenn ein negativer COVID-19-Diagnosetest vorliegt …
Der kanarische Gesundheitsdienst veröffentlichte am heutigen Donnerstag, den 29. April 2021, den Beschluss, der die Bedingungen und Anforderungen festlegt, die den Reiseverkehr zwischen den Inseln regeln. Das trifft sowohl auf den Luft- als auch auf dem Seeweg für die Inseln zu, die sich auf der Alarmstufe 3 oder 4 befinden. Diese Reglung wird am 30. April um 0.00 Uhr wirksam und gilt solange, wie die Stufe 3 oder 4 auf den betroffenen Inseln andauert.
Dieser Beschluss besagt, dass man, wenn die Reise keinem der in der Regel aufgeführten Ausschlüsse unterliegt, auf Inseln der Stufen 3 und 4 ein- oder ausreisen darf, wenn man einen negativen diagnostischen Test auf aktive Infektion (PDIA) vorlegt, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft am Zielort durchgeführt wurde. Für Personen unter 6 Jahren wird keine PDIA benötigt.
Diagnostische Tests für eine aktive Infektion sind PCR, Antigentest, TMA und andere Tests, die auf äquivalenten molekularen Techniken basieren: LAMP (Amplificación Isotérmica de Transcriptasa inversa) oder NAAT (Amplificación de Ácidos Nucleicos).
Die Prüfungsunterlagen müssen im Original und in spanischer Sprache vorliegen und sind sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form gültig. Das Dokument musst mindestens folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Nummer des Ausweises, Datum des Tests, Identifikations- und Kontaktdaten des autorisierten Gesundheitszentrums, das den Test durchgeführt hat, sowie die verwendete Technik und das negative Ergebnis des Tests. Bei Antigentests muss sie auch die zugelassene Spezifität und Sensitivität widerspiegeln.
Diese PDIA wird nicht als Gesundheitsdienstleistung des öffentlichen Gesundheitssystems angesehen und daher nicht von der SCS in ihren eigenen oder subventionierten Zentren durchgeführt. Sie muss jedoch in Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen durchgeführt werden, die über die diagnostischen Kapazitäten zur Durchführung von COVID-19-Screening-Tests verfügen und von der SCS autorisiert sind.
Ausschlüsse
Reisen zwischen Inseln der Alarmstufe 3 oder 4 sind erlaubt, ohne dass ein negativer PDIA vorgelegt werden muss, sofern die folgenden Fälle ordnungsgemäß akkreditiert sind:
- Aufsuchen von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.
- Erfüllung von beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
- Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Vorschulen, sowie Sprachakademien und pädagogische Unterstützung von Fächern, die in geregelten Lehrplänen enthalten sind, Konservatorien und Musikschulen, oder zur Vorbereitung von Selektionsprozessen in Akademien oder Ausbildungszentren.
Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen oder familiären Aufenthalts. - Hilfe und Pflege für ältere, minderjährige, pflegebedürftige, behinderte oder besonders schutzbedürftige Menschen.
- Reisen zu Finanz- und Versicherungsinstituten.
- Angeforderte oder dringende Handlungen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
- Erneuerung von Genehmigungen und amtlichen Dokumenten.
- Prüfungen oder offizielle Tests.
Betreuung und Pflege von Haustieren oder Tätigkeit in landwirtschaftlichen und Betrieben der Viehhaltung. - Training oder professionelle oder verbandliche Wettkämpfe auf nationaler oder internationaler Ebene.
- Aus Gründen höherer Gewalt oder aus Situationen der Notwendigkeit.
- Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
Darüber hinaus wirkt sich diese Maßnahme nicht auf Fahrten aus, die aus einem der folgenden Gründe durchgeführt werden:
- Fahrten aus dem oder in das Ausland, für die die dortigen spezifischen Vorschriften gelten.
- Reisen mit Ursprung oder Ziel im übrigen Staatsgebiet, für die die jeweiligen Vorschriften gelten.
- Reisen im Transit durch die in den beiden vorhergehenden Abschnitten genannten Gebiete.
- Reisen zwischen Inseln, die nicht der Alarmstufe 3 oder 4 unterliegen, obwohl ein Zwischenstopp auf einer Insel der Alarmstufe 3 oder 4 eingelegt werden muss.
- Reisen zwischen den Inseln La Graciosa und Lanzarote.
Der Beschluss besagt auch, dass es Personen von außerhalb der Kanarischen Inseln, die eine Reservierung in einem Beherbergungsbetrieb nachweisen, der im Allgemeinen Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln eingetragen ist, und die bei der Zulassung zu einem Beherbergungsbetrieb der Regelung der öffentlichen Gesundheitskontrolle unterliegen, erlaubt ist, zwischen Inseln der Alarmstufe 3 oder 4 zu reisen.
Akkreditierung des Grundes für die Reise
Die Akkreditierung des Reisegrundes erfolgt mittels einer verantwortlichen Erklärung, die auf der Website der SCS heruntergeladen werden kann.
Diese verantwortliche Erklärung wird von den Fluggesellschaften oder Reedereien vor dem Einsteigen überprüft. Passagiere, die die verantwortliche Erklärung nicht vorlegen, werden nicht zum Einsteigen zugelassen.