Eine Frau wird vor dem Landgericht von Santa Cruz de Tenerife angeklagt, Fonds und andere Finanzprodukte in Höhe von 428.732 Euro nach dem Tod ihres Partners unterschlagen zu haben …
Nach Medienberichten sei die Angeklagte am Tag des Todes ihres Partners zur Bank gegangen, habe verschiedene Finanzprodukte storniert und den Geldbetrag auf ein gemeinsames Konto überwiesen, wozu sie zu Lebzeiten ihres Partners berechtigt war. Den Bankangestellten soll sie aber den Tod des Mannes verschwiegen haben. Anschließend habe sie den Geldbetrag auf ihr eigenes Konto weiterüberwiesen.
Da der Eigentümer verstarb, ohne ein Testament zu hinterlassen, wurde einige Monate nach seinem Tod vor einem Gericht der Inselhauptstadt Teneriffas ein Verfahren zur Erbenermittlung eingeleitet, das mit einem Beschluss endete, durch den seine Tanten zu alleinigen und universellen Erben erklärt wurden.
Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft von der Angeklagten die Rückzahlung des Geldes an die rechtmäßigen Erben und darüber hinaus eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe von 2.600 Euro wegen eines Betrugs- bzw. Unterschlagungsdelikts.
Die Frau soll in der kommenden Woche vor dem Landgericht von Santa Cruz de Tenerife angeklagt werden.