Die kanarische Gesundheitsbehörde hat einige restriktive Maßnahmen auf den Inseln nach dem Ende der Osterzeit aktualisiert …
Die folgenden Regeln werden für mindestens eine Woche beibehalten:
Stufe 3 (rot): Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura
- Eingeschränkte Bewegungsfreiheit: zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.
- Maximale Kapazität in öffentlichen oder privaten Räumen: 4 Personen (ausgenommen Mitbewohner).
- Hotel- und Gastronomiebetriebe: maximal 4 Personen pro Tisch. Schließung des Lokals vor 22.00 Uhr, mit maximal 50 Prozent der Kapazität auf den Terrassen. Die Bedienung ist im Innenraum und an der Bar nicht gestattet.
- Die sportliche Betätigung innerhalb der Anlagen ist auf 33 Prozent der Kapazität begrenzt und außerhalb können sich maximal 4 Personen pro Gruppe, einschließlich des Übungsleiters, aufhalten, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Die maximale Kapazität beträgt 50 Prozent in jedem Außenraum.
- Im öffentlichen Verkehr wird die Kapazität auf 50 Prozent reduziert, sowohl im städtischen als auch im Überland-Bereich.
- In Krankenhäusern und sozialmedizinischen Zentren werden die Besuche und Ausgänge von Bewohnern ausgesetzt, außer in notwendigen Situationen und nach Ermessen des Arztes oder des Zentrums.
- Abreisen auf dem See- und Luftweg von diesen Inseln sind nur in begründeten Fällen erlaubt.
- Kongresse, Versammlungen und Sitzungen können nur telematisch abgehalten werden.
Stufe 2 (gelb): Lanzarote und La Graciosa
- Eingeschränkte Bewegungsfreiheit: zwischen 23.00 und 6.00 Uhr.
- Maximale Kapazität in öffentlichen oder privaten Räumen: 6 Personen (ausgenommen Mitbewohner).
- Hotel- und Gastronomiebetriebe: maximal 6 Personen proTisch auf Terrassen und 4 im Innenraum. Schließung des Lokals vor 23 Uhr, mit maximal 75 Prozent der Kapazität auf den Terrassen und 50 Prozent im Innenbereich. Nicht mehr als zwei Personen an der Bar.
- Die sportliche Betätigung innerhalb der Anlagen ist begrenzt und es können maximal 6 Personen pro Gruppe, einschließlich des Übungsleiters teilnehmen, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Die maximale Kapazität beträgt 75 Prozent in jedem Raum.
- Die verbandliche Sportaktivität ist mit mehr als 10 Personen und ohne Überschreitung des für die Sportart notwendigen Maximums erlaubt.
- Im öffentlichen Verkehr wird die Kapazität auf 50 Prozent reduziert, sowohl im städtischen als auch im Überland-Bereich.
- In Krankenhäusern und sozialmedizinischen Zentren sind die Besuche unter Aufsicht des Zentrums begrenzt.
Stufe 1 (grün): La Palma, La Gomera und El Hierro
- Eingeschränkte Bewegungsfreiheit: zwischen 0.00 und 6.00 Uhr.
- Maximale Kapazität in öffentlichen oder privaten Räumen: 10 Personen (ausgenommen Mitbewohner).
- Hotel- und Gastronomiebetriebe: maximal 10 Personen proTisch und 6 im Innenraum. Schließung des Lokals vor Mitternacht, mit einer maximalen Auslastung von 100 Prozent auf den Terrassen und 75 Prozent im Innenbereich. Nicht mehr als 4 Personen an der Bar.
- Die sportliche Betätigung innerhalb der Anlagen ist begrenzt und es können maximal 6 Personen pro Gruppe, einschließlich des Übungsleiters, teilnehmen, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Die zulässige Kapazität beträgt 100 Prozent in jedem Raum.
- Die verbandliche Sportaktivität ist mit mehr als 10 Personen und ohne Überschreitung des für die Sportart notwendigen Maximums erlaubt.
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