beschlagnahmte exotische Tiere

Polizisten der Operativen Einheit für Innere Sicherheit und Verwaltungspolizei (UOSIPA) der kanarischen Polizei auf Teneriffa haben im Laufe des Monats März drei exotische Tiere beschlagnahmt, die über eine bekannte Webseite für den An- und Verkauf angeboten wurden …

Laut eines Berichtes der kanarischen Polizei wurden drei Personen für den Verkauf einer Boa constrictor, eines Weißbauchigels und einer Tigerpython angezeigt.

Die erste der Operationen fand in San Isidro, in der Gemeinde Granadilla de Abona, statt. Die Beamten meldeten einen 24-jährigen Bürger, der im Besitz einer Tigerpython war. Diese Spezies wird im Gesetz über die Regelung des Besitzes potenziell gefährlicher Tiere aufgeführt, weshalb ihr Verkauf verboten ist.

In Santa Cruz de Tenerife wurde des Weiteren ein 23-jähriger Mann beschuldigt, der auf derselben Website eine Boa constrictor zum Verkauf angeboten hatte, eine Art, die ebenfalls im genannten Gesetzes über potenziell gefährliche Tiere aufgeführt ist.

Diesen beiden Personen, die die Schlangenexemplare freiwillig abgegeben haben, droht droht nach Polizeibericht bei einem sehr schweres Vergehen eine Strafe von 2.404,06 Euro bis 15.025,30 Euro wegen Verstoßes gegen Artikel 13 des oben genannten Gesetzes. Dieser legt in seinem ersten Abschnitt, Punkt C, fest, dass der Verkauf oder die Weitergabe eines potenziell gefährlichen Tieres an eine Person ohne Lizenz als sehr schwere Ordnungswidrigkeit betrachtet wird.

In San Miguel de Abona schließlich handelte es sich bei der beschlagnahmten Art um ein Exemplar des Weißbauchigels, der im spanischen Katalog für invasive gebietsfremde Arten aufgeführt ist. Der 31-jährige Bürger gab an, dass ihm das Verbot des Besitzes und des Verkaufs dieses Tieres ohne die entsprechenden Genehmigungen nicht bekannt war.

Das Gesetz 42/2007 vom 13. Dezember über das natürliche Erbe und die biologische Vielfalt legt in seinem Artikel 80, im Punkt F des ersten Absatzes fest, dass der Besitz, der Transport, der Verkehr oder der Handel mit Arten, die im spanischen Katalog der invasiven gebietsfremden Arten aufgeführt sind, die Einfuhr oder die erstmalige Einführung einer Art, die mit den einheimischen Arten konkurrieren könnte, in das nationale Hoheitsgebiet oder die erstmalige Freisetzung in die Umwelt als Straftat angesehen wird, wenn keine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Damit droht dieser Person eine Geldstrafen von 3.001 Euro bis 200.000 Euro für eine schwere Straftat.

Die drei beschlagnahmten Tiere wurden an die Neotropic Foundation übergeben.


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