Die kanarische Polizei hat eine illegale Bingo-Veranstaltung in den Räumen eines Nachbarschaftsvereins aufgelöst, bei der auch die Covid-19-Präventivmaßnahmen der Stufe 3 nicht eingehalten wurden …
Nach einem Anruf der Koordinierungsstelle für Notfälle und Sicherheit (CECOES) 1-1-2 der Kanarischen Regierung am Nachmittag des 19. Januar begaben sich laut einer Information der kanarischen Regierung Polizisten der UOSIPA zu einem Nachbarschaftsverein in der Inselhauptstadt Gran Canarias.
Dort war ein Bingo-Spiel ohne Genehmigung organisiert worden, an dem 18 Personen teilnahmen. Die Polizisten beendete das Spiel und beschlagnahmten 1.041,10 Euro in bar, ein Aufzeichnungsbuch und verschiedene Materialien zur Durchführung des Spiels.
Bei dem Polizeieinsatz wurde dem Präsidenten des Nachbarschaftsvereins ein schweres Vergehen zur Last gelegt, da er die Verordnung 14/2020 vom 4. September nicht eingehalten hat, indem er Aktivitäten in den Räumen des Nachbarschaftsvereins aufrechterhielt, obwohl dies auf Gran Canaria in der Stufe 3 der Covid-19-Präventivmaßnahmen nicht erlaubt ist. Dafür droht ihm eine Geldstrafe zwischen 3.001 und 60.000 Euro.
Außerdem wurde ein Glücksspielinspektionsbericht erstellt, für den dieser Person ebenfalls eine mögliche Geldstrafe zwischen 1.500 und 10.000 Euro droht, da sie einen schweren Verstoß gegen das Gesetz über Glücksspiele und Wetten begangen hat. Für diese Aktivität lag keine Zulassung vor.
Den übrigen Teilnehmern drohen geringfügige Strafen in Höhe von 120 Euro für die Teilnahme an einer Veranstaltungen in öffentlichen oder privaten Räumen, bei denen die festgelegten Präventionsmaßnahmen gegen Covid-19 eindeutig nicht befolgt wurden.