Nachdem in der Inselhauptstadt Santa Cruz vorübergehende Genehmigungen zur Errichtung von Terrassen für Hotel- und Gastronomiebetriebe erteilt wurden, hat auch Puerto de la Cruz diesen Weg beschritten …
Bereits vor den Weihnachtsfeiertagen wurden neun Anträge genehmigt, weitere sollten laut einer Information der Stadtverwaltung folgen.
Konkret bietet der Stadtrat den Hotel- und Gaststättenbetrieben die Möglichkeit an, auf Antrag und unter der Voraussetzung, dass sie über eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit verfügen, Terrassen mit Tischen und Stühlen in Gehwegbereichen und Fahrzeugparkplätzen vorläufig zu gestatte. Diese Genehmigung soll für den Zeitraum gelten, in dem die neuesten Maßnahmen, die von der kanarischen Regierung aufgrund der Gesundheitskrise für die Insel Teneriffa festgelegt wurden, gültig sind.
Die Genehmigung soll bevorzugt an solche Betriebe vergeben werden, die derzeit keine Terrassen haben. Im Falle einer Terrasse kann eine Erweiterung entsprechend einem Drittel der Innenkapazität der Räumlichkeiten genehmigt werden. Dabei darf aber die Sicherheit von Fußgängern und Fahrzeugen nicht beeinträchtigt werden.
Inzwischen wurden auch in anderen Gemeinden ähnliche Möglichkeiten geschaffen, die in der Regel dankbar von den in einigen Orten sehr zahlreichen Spaziergänger angenommen werden. Allerdings müssen bei einigen versuchten Lösungen sowohl Sicherheits- als auch Hygienebedingungen angezweifelt werden.