Flughafen Teneriffa-Süd

 

Ab dem morgigen Montag wird auch auf den Kanarischen Inseln bei Einreise aus Risikoländern oder -gebieten der obligatorische negative PCR-Test verlangt, wie in ganz Spanien …

Die bereits bestehenden Kontrollmaßnahmen, die derzeit zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei allen internationalen Passagieren an den Einreisepunkten durchgeführt werden, bleiben weitgehend unverändert. Dazu gehören die Temperaturkontrolle, die visuelle Kontrolle und die Dokumentenkontrolle (das Gesundheitskontrollformular), die gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten Vorschriften beibehalten werden. Das Formular wurde allerdings um die Frage erweitert, ob in den 72 Stunden vor der Ankunft ein negativen PCR-Test durchgeführt wurde.

Einreisende, die aus gefährdeten Ländern oder Gebieten kommen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt wurde. Die Liste, die die entsprechenden Länder und Gebiete benennt, wird auf der Website www.mscbs.gob.es aufgeführt und ständig aktualisiert. Derzeit sind hier sowohl Deutschland und Österreich als auch die Schweiz aufgeführt.

Die Flughäfen sollen darüber hinaus Lautsprecheransagen und Leuchtschilder einsetzen, um die Passagiere an die Notwendigkeit des Tragens einer Maske zu erinnern und die von den Gesundheitsbehörden geforderten Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Die Fluggäste müssen sich bei Ankunft auf den Flughäfen zu den Kontrollfenstern begeben, wo Schilder mit der Aufschrift „foreing health authority“ angebracht sind und wo Angehörige des Auslandsgesundheitsdienstes die mitgebrachten PCR-Tests entgegennehmen.

Wenn Reisende nicht im Besitz eines negativen PCR-Tests sind und deshalb mit einer Strafe rechnen müssen, können sie sich dem Antigentest auf den Flughäfen selbst unterziehen, wo sie das Ergebnis innerhalb von etwa einer Stunde erhalten sollen.

Zu diesem Zweck wurden Wartebereiche eingerichtet – einer vor der Testdurchführung und ein weiterer, um auf das Ergebnis zu warten –; eine Reihe von Räumen, in denen das medizinische Personal die Tests durchführt, und ein weiterer Isolationsbereich für Personen, die bei diesem Antigen-Test ein positives Ergebnis liefern könnten.

Passagiere, die einen negativen Antigentest erhalten, können ihre Reise normal fortsetzen. Sollten sie positiv getestet werden, kommen die festgelegten Maßnahmen für Gesundheitsalarme zum Einsatz und es erfolgt eine Überweisung an ein Gesundheitszentrum.

An einer zweiten Kontrollstelle können mit Unterstützung von Fachpersonal eventuelle fehlende Unterlagen ergänzt werden.

Gesundheitskontrollen bei der Ankunft in Spanien sind obligatorisch, eine Verweigerung führt zur Verhängung der entsprechenden Sanktion.

Das vorzulegende Gesundheitsformular muss im Original, in spanischer oder englischer Sprache und in Papier- oder elektronischer Form vorliegen. Für den Fall, dass es nicht telematisch mit Hilfe des über die Website www.spth.gob.es oder den Antrag Spain Travel Health-SpTH generierten QR-Codes ausgefüllt werden konnte, kann es vor dem Boarding in Papierform eingereicht werden. In diesem Fall muss ihm das Originaldokument beigefügt werden, das belegt, dass der diagnostische Test durchgeführt wurde.

Fluggäste, die einen negativen PCR-Test vorweisen, dürfen den Flughafen verlassen, sofern bei den Temperatur- oder Dokumentenkontrollen keine Symptome oder ein Verdacht auf Covid-19 festgestellt wurden. Andernfalls müssen sie sich an denselben Flughäfen einem Antigen-Schnelltest unterziehen.


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