Die kanarische Regierung will noch in dieser Woche ein Gesetzesdekret erlassen, das die AntiCOVID-Kontrolle der Touristen, die auf die Inseln kommen, ob Ausländer oder spanische Staatsbürger, ermöglichen soll …
Die repräsentativen sozialen und wirtschaftlichen Akteure der Kanarischen Inseln (Gewerkschaften – UGT und CCOO – und Arbeitgeber – CEOE und CCE ) und die Inselräte unterstützten am gestrigen Montagnachmittag das Gesetzesdekret der Regierung der Kanarischen Inseln.
Damit solle sichergestellt werden, dass die Touristen mit einem Höchstmaß an gesundheitlicher Sicherheit auf den Inseln beherbergt werden, und zwar gegen Vorlage eines Zertifikats in der Touristeneinrichtung, mit dem nachgewiesen wird, dass sie nicht mit dem Virus infiziert sind, der COVID-19 verursacht.
Dies sei ein sehr wichtiges Gesetzesdekret, das bereits vorbereitet worden sei, bevor Deutschland und Großbritannien die Reisebeschränkungen für die Kanarischen Inseln aufgehoben hätten, erklärte Kanarenpräsident Ángel Víctor Torres.
Mithilfe dieses Gesetzesdekrets mit außerordentlichen Maßnahmen, das vom Tourismusministerium ausgearbeitet wurde, um den Auswirkungen der durch das COVID-19 hervorgerufenen Gesundheits- und Wirtschaftskrise zu begegnen, werde die Regierung der Kanarischen Inseln ihre eigene Antwort im Kampf gegen die Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft geben. Dies sei eine Forderung der Inseln, über die bereits ein breiter gesellschaftlicher, geschäftlicher und politischer Konsens hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit sowohl für die ansässige Bevölkerung als auch für die Besucher bestehe. Es käme auch dem wichtigsten Wirtschaftssektor der Inseln zugute: dem Tourismus. Dies werde auch dadurch erreicht, dass Vertrauen und Sicherheit im Reiseverkehr geschaffen würden, um die Nachfrage wieder anzukurbeln.
Die Ministerin für Tourismus, Yaiza Castilla, erklärte, dass die Formel für die Umsetzung dieser Kontrollen auf drei Grundprinzipien beruhe: Gesundheitssicherheit, kommerzielle Sicherheit für die in diesem Sektor Tätigen und Transparenz bei den Informationen, auf die der Kunde Anspruch habe.
Mit der Gesetzesänderung werde die Forderung erhoben, dass der touristische Kunde mit einem negativen Ergebnis eines COVID-19-Tests nachweisen muss, dass er frei von dem Virus ist, entweder nach einem Test am Herkunftsort innerhalb eines Zeitraums von höchstens 48 oder 72 Stunden vor der Ankunft am Zielort oder, falls dies nicht möglich ist, am Zielort, sobald er ankommt.
Gegebenenfalls würde die kanarische Regierung sogar erwägen, den Touristen vor ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland einen Test anzubieten, um die von ihr gewünschte gesundheitliche Gegenseitigkeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus habe die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln dank der vom Tourismusministerium abgeschlossenen ergänzenden Reiseversicherung bereits die Aufmerksamkeit auf die Touristen am Zielort gerichtet, falls dies bei einem positiven COVID-Test eines Besuchers erforderlich sein sollte (durch ihre medizinische Versorgung, Quarantäneunterbringung und Rückführung).