Lockerung der Phasen 0 und 1

 

In der am heutigen Sonntag veröffentlichten Ordnung für die Phase 2 der Deeskalation sind auch Lockerungen für die Phasen 0 und 1 angegeben, die ab dem morgigen Montag in Kraft treten …

So werden für die Gebiete, die sich in Phase 0 befinden, die Bedingungen für die Öffnung bestimmter Geschäfte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und die Öffnung von Archiven sowie für die Ausübung des Berufssports und des Verbandssports zu den gleichen Bedingungen wie in Phase 1 festgelegt.

In Phase 1 (und Phase 0) sind die Eröffnung von Geschäftsräumen und die Bereitstellung ähnlicher Dienstleistungen mit einer nutzbaren Ausstellungs- und Verkaufsfläche von höchstens 400 Quadratmetern zulässig. In Einrichtungen mit einer größeren Nutzfläche muss der für die Öffentlichkeit freizugebende Raum auf diese Größe begrenzt werden.

Kommerzielle oder verkaufsfördernde Aktionen müssen von Maßnahmen begleitet werden, die sicherstellen, dass keine Menschenansammlungen entstehen, die die Einhaltung des Sicherheitsabstandes oder die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen verhindern würden.

Darüber hinaus werden jetzt in Phase 1 die Jagd sowie die Sport- und Freizeitfischerei erlaubt, sofern der Sicherheitsabstand und die Hygiene- und Vorbeugungsmaßnahmen eingehalten werden.


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