Die Gemeinde Granadilla de Abona teilt auf ihrer Website mit, dass Wassersport und Schwimmen an der Küste der Gemeinde entsprechend den festgelegten Gebieten und Zeitplänen ausgeübt werden können …
Allerdings müssen dabei die von den Gesundheitsbehörden gekennzeichneten Zeitfenster und Vorbeugungsmaßnahmen sowie die Hygienemaßnahmen gegen Covid-19 eingehalten werden.
Wer einem Sportklub angehört, kann demnach an den Stränden von El Médano, Leocadio Machado und La Jaquita, sowie am großen Strand von Los Abrigos schwimmen gehen. In den dafür eingerichteten Bereichen am Meer können auch Paddelsurf, Windsurf, Kitesurf, Surf und Bodyboarding betrieben werden, ebenso wie Kanusport.
Das Rathaus teilt mit, dass nicht-professionelle Sportarten von Personen ab 14 Jahren innerhalb der Gemeinde von 6.00 bis 10.00 Uhr und von 20.00 bis 23.00 Uhr ausgeübt werden können. Dabei müssen sich die Sportler allerdings individuell in das Gebiet begeben, in dem sie die Aktivität ausüben wollen, ohne ein motorisiertes Fahrzeug zu benutzen.
Für Berufssportler gibt es kein Zeitfenster. Dafür muss aber die sportliche Akkreditierung vorliegen und die von den Verbänden vorgegebenen Empfehlungen und Sicherheitsratschläge bei nautischen Aktivitäten der Seenotrettung müssen befolgen werden.
Für die Nutzung von Stränden und anderen Küstengebieten legt die Verordnung SND/380/2020 fest, dass Spaziergänge entlang der Küste oder an Stränden wie in anderen Teilen der Gemeinde erlaubt sind, vorausgesetzt, dass sie in einem Umkreis von einem Kilometer um den Wohnort einmal täglich und entsprechend den festgelegten Altersgruppen durchgeführt werden.