El Médana Teneriffa

Ab dem kommenden Montag gehen auch die restlichen Kanarischen Inseln in die Phase 1 der Deeskalation über, nachdem diese bereits seit dem vergangenen Montag für die Inseln La Gomera, El Hierro und La Graciosa gilt …

Dazu wurde die entsprechende Verordnung am heutigen Samstag im Offiziellen Staatsblatt (BOE) veröffentlicht. Sie regelt die Lockerung der Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungen und Aktivitäten der Phase 1 des Deeskalationsplans. Sie gilt ab Montag auch für alle Kanarischen Inseln.

In dieser ersten Phase erlaubt die Ordnung Treffen von bis zu 10 Personen innerhalb oder außerhalb der Wohnung, die Öffnung von Bar-Terrassen mit bis zu 50 Prozent ihrer Kapazität und kleiner Geschäfte ohne vorherigen Termin (cita previa). Erlaubt sind dann auch Mahnwachen für Verstorbene mit begrenzter Anzahl der Beteiligten und der Besuch von religiösen Einrichtungen mit Begrenzung auf ein Drittel der Plätze.

In der Verordnung wurden eine Reihe von allgemeinen Maßnahmen für die Phase 1 festgelegt, wobei es in den Autonomen Gemeinschaften bei der Deeskalation territoriale Besonderheiten geben kann.

Folgende Punkte werden hier beispielhaft benannt:

  • Es ist möglich, sich innerhalb oder außerhalb der Wohnung mit anderen Personen zu treffen. Ausgeschlossen sind positiv auf das Coronavirus getestete oder sich in Isolation befindliche Personen. Auch ältere Menschen und Angehörige einer Risikogruppe dürfen nicht besucht werden.
  • Unter den zuvor genannten Voraussetzungen dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, wobei ein Sicherheitsabstand von zwei Metern sowie die Hygienevorschriften einzuhalten sind.
  • Bei der Nutzung von Terrassen-Cafés ist zu beachten, dass nur 50 Prozent der Tische besetzt werden dürfen. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und die Kundengruppen dürfen nicht mehr als zehn Personen umfassen. Darüber hinaus müssen die Tische zwischen den Kunden desinfiziert werden, und es dürfen keine üblichen Bierdeckel oder Servietten verwendet werden.
  • Bei der Benutzung privater Autos dürfen sich bis zu neun Personen, die dem gleichen Haushalt angehören, das Auto teilen.
  • Nur Geschäfte von weniger als 400 Quadratmetern dürfen, wie in Phase 0, geöffnet werden, aber es ist jetzt keine vorherige Terminvereinbarung oder individuelle Betreuung erforderlich. Die Läden dürfen den Zutritt von Kunden bis zu maximal 30 Prozent ihrer Kapazität erlauben. Ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern muss dabei eingehalten werden. Es müssen auch bevorzugte Öffnungszeiten festgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Händler die Räumlichkeiten zweimal täglich desinfizieren.
  • Freiluftmärkte auf den öffentlichen Straßen sind wieder erlaubt, wenn auch mit Einschränkungen hinsichtlich des Abstands zwischen den Ständen und der Abgrenzung der Durchgänge für eine korrekte Kontrolle der Kapazität durch die Sicherheitskräfte. Die Anzahl der üblichen Stände ist auf 25 Prozent begrenzt, und die maximal zulässige Besucherzahl darf ein Drittel der Kapazität betragen.
  • Mahnwachen für Verstorbene sind wieder erlaubt, allerdings gibt es eine Begrenzung auf 15 Personen, wenn sie im Freien stattfindet, und auf zehn Personen in geschlossenen Räumen.
  • Auch für Beerdigungen wird eine Grenze gesetzt. Die Prozession für die Beerdigung oder den Abschied bei der Feuerbestattung des Verstorbenen ist auf maximal 15 Personen beschränkt.
  • Religiöse Einrichtungen werden in der Phase 1 wieder geöffnet, allerdings wird die Zahl der Gläubigen, die sie gleichzeitig betreten dürfen, auf ein Drittel beschränkt.
  • Sportanlagen, die sich im Freien befinden und die Aktivitäten keinen Körperkontakt beinhalten (wie zum Beispiel Tennis oder Leichtathletik), können in Phase 1 besucht werden. Auch zu diesem Zeitpunkt können einzelne Sportaktivitäten, die keinen Körperkontakt oder die Benutzung von Umkleideräumen vorsehen, nach Vereinbarung in Sportzentren durchgeführt werden. Die sonstige Nutzung geschlossener Einrichtungen sowie das Schwimmen in Schwimmbädern bleibt in dieser Phase untersagt.
  • Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und die Frühbetreuung, Berufs-, Rehabilitations- und psychosoziale Therapien werden wieder möglich. Auch die häuslichen Pflege und kontinuierliche Nachsorge für ältere Menschen, die nicht in Heimen leben, ist wieder gegeben.

Die kanarische Gesundheitsbehörde weist darauf hin, dass die bisherigen Zeitfenster für die Ausübung des Freizeitsports und die Spaziergänge auch in der Phase 1 ihre Gültigkeit behalten.

2020 05 09 Fase1 es

Bild-Quelle: Twitter @CanSaludable

[Es kann weder für die Vollständigkeit der Inhalte der Verordnung noch für die richtige Übersetzung die Garantie übernommen werden. Bei Interesse können Sie hier den Originaltext der Verordnung eingesehen.]


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