Kanarisches Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium hat am Donnerstagmittag eine Reihe von Maßnahmen veröffentlicht, die in der gegenwärtigen Situation zur Eindämmung des Coronavirus beitragen sollen …

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger unbedingt erforderlich.

Beschränkung der Besuche bei Patienten in Krankenhäusern

Besuche von Patienten in Krankenhäusern sind in allen Krankenhäusern des kanarischen Gesundheitsdienstes verboten, außer bei Minderjährigen, Patienten mit Behinderungen oder älteren Patienten, die eine Begleitperson benötigen. Darüber hinaus kann in begründeten Fällen ausnahmsweise eine Begleitperson von der Leitung des Zentrums genehmigt werden. In diesen Fällen muss das leitende Zentrum äußerst informative und präventive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Begleitpersonen die in den geltenden Protokollen festgelegten Anweisungen befolgen.

Es ist auch verboten, Patienten zu begleiten, die den Notdienst der Zentren und Dienste besuchen, es sei denn, der Patient ist minderjährig oder er kann nicht selbst für sich sorgen und die Begleitung einer anderen Person ist erforderlich. In diesem Fall ist nur eine Begleitperson erlaubt.

Diese Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 15 Tagen festgelegt, es sei denn, neue epidemiologische Gründe raten zu einer Verlängerung.

Maßnahmen zum Schutz älterer Menschen

Ältere Menschen sind eine der am stärksten gefährdeten Gruppen in dieser neuen Situation. Deshalb wird eine Reihe von Maßnahmen speziell zu ihrem Schutz eingeführt.

Die Schließung aller Vereine und Freizeitzentren für ältere Menschen auf den Kanarischen Inseln wird angeordnet.

Der Besuch ist in allen Altenheimen der Autonomen Gemeinschaft verboten, außer in den Fällen, in denen die Leitung des Zentrums dies aus hinreichend begründeter Notwendigkeit genehmigt. In diesem Fall werden informative und präventive Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Besucher die in den geltenden Protokollen festgelegten Anweisungen befolgt.

Diese Maßnahmen werden innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Tagen in Kraft bleiben, es sei denn, neue epidemiologische Gründe machen eine Verlängerung ratsam.

Aktivitäten in Gruppen

In der Autonomen Gemeinschaft werden große nationale und internationale professionelle Sportveranstaltungen mit einer großen Anzahl von Zuschauern hinter verschlossenen Türen stattfinden.

Kollektive Aktivitäten in geschlossenen oder offenen Räumen, die eine Konzentration von mehr als 1.000 Personen beinhalten oder schätzungsweise beinhalten werden, müssen in der Gemeinde ausgesetzt oder verschoben werden.

In Fällen, in denen diese Aktivitäten in Räumen mit einer Kapazität von weniger als 1.000 Personen stattfinden, dürfen sie nur durchgeführt werden, wenn lediglich ein Drittel der maximal erlaubten Kapazität belegt ist, um eine angemessene Trennung zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten.

Diese restriktiven Maßnahmen gelten für öffentliche, Freizeit- und Erholungsveranstaltungen, kulturelle, religiöse, sportliche oder ähnliche Aktivitäten, unabhängig davon, ob sie von einem öffentlichen oder privaten Veranstalter angeboten werden.

Diese Maßnahmen haben eine Dauer von 15 Tagen, unbeschadet von Verlängerungen und zusätzlichen Maßnahmen, die später vereinbart werden können.


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