Mit einer Sondermeldung vom heutigen Dienstag sagt Thomas Cook alle Reisen ab dem 1. Januar 2020 ab …
Reisen der deutschen Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 1. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder vollständig bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, teilt Thomas Cook heute in einer Pressemeldung mit.
Die davon betroffenen Gäste sollen demnach so schnell wie möglich von den Veranstaltern informiert werden. Dies gelte für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International (TCI) gebuchte Leistungen.
Betroffene Kunden mit Sicherungsschein könnten ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.
„Es tut uns unendlich leid, dass wir nun auch unseren Kunden mit Abreise im neuen Jahr endgültig diese Nachricht überbringen müssen,“ erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Wir hoffen aber, unseren Kunden und Vertriebspartnern damit die notwendige Planungssicherheit geben zu können. Wir danken für die Geduld, die vor allem unsere Partner in den Reisebüros und Hotels in den letzten so unsicheren Wochen mit uns hatten, und bitten sie und natürlich auch unsere Kunden noch einmal von Herzen um Entschuldigung.“
Hintergrund sei, dass im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vorliege. In Folge dessen müsse nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereitet werden.
Losgelöst von den Vorbereitungen für die Betriebsstilllegung versuchten die Geschäftsleitung und die vorläufigen Verwalter unter Hochdruck noch bis zum Monatsende jede sich bietende Chance für den Erhalt des Traditionsunternehmens zu nutzen. So lägen zum Beispiel für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH konkrete Angebote vor, trotzdem könne die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden.
Reisen von Drittveranstaltern, die über die Webseiten neckermann-reisen.de und urlaub.de oder in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, seien davon aber nicht betroffen.