Die staatliche spanische Agentur für Flugsicherheit (AESA), die dem Ministerium für öffentliche Arbeiten untersteht, weist Passagiere, die von der Annullierung von Ryanair-Flügen betroffen sind, auf ihre Rechte hin.

Dazu gehört auch, dass das Unternehmen ihnen keine Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen darf, wenn sie sich für eine Umbuchung entscheiden.

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