Die staatliche spanische Agentur für Flugsicherheit (AESA), die dem Ministerium für öffentliche Arbeiten untersteht, weist Passagiere, die von der Annullierung von Ryanair-Flügen betroffen sind, auf ihre Rechte hin.
Dazu gehört auch, dass das Unternehmen ihnen keine Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen darf, wenn sie sich für eine Umbuchung entscheiden.