Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge

Teneriffa • Die Frist für die Beantragung von Zuschüssen zur Förderung der Installation von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge auf der Insel ist bis zum 15. Dezember des Jahres festgelegt …

Dies sei eine der von der Inselregierung vorgeschlagene Maßnahme zur Verbesserung und Förderung eines nachhaltigeren Mobilitätssystems und zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, erklärt der Direktor für Mobilität und Entwicklung, Miguel Becerra. Darüber hinaus erinnert er anlässlich der Feierlichkeiten zur Europäischen Mobilitätswoche an das Engagement des Cabildo für die Stärkung der öffentlichen Verkehrssysteme durch ein besseres Angebot an Tarifen und Dienstleistungen.

In einer ersten Phase soll die Einrichtung von zehn Ladepunkten auf der gesamten Insel gemäß dem von der Institution genehmigten Plan gefördert werden. Dabei ist vorgesehen, dass ein Fahrzeug an den Ladepunkten in nur 20 Minuten 70 bis 80 Prozent seiner Batterie für einen Betrag von zwei bis vier Euro aufladen kann.

Seit dem 14. September haben interessierte Unternehmen eine Frist von drei Monaten, um den Antrag und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Beihilfe wird auf Wettbewerbsbasis gewährt, um den Betrieb von zehn Ladestationen in den optimalen Gebieten zu erleichtern, die in einer Studie des Cabildo ermittelt wurden, sowie die für die Inbetriebnahme erforderlichen Anschaffungskosten zu decken.

Die genannte Studie definiert 14 optimale Punkte für die Installation von Ladestationen. Dies sind die vier Zugänge zum Teide sowie weitere Gebiete in der Metropole, im Tal von La Orotava, bei Icod de los Vinos, die Gebiete im Westen der Insel und die im Süden. Ziel ist es, die besten Standorte für die Ladepunkte anzubieten, damit ein Elektrofahrzeug die Insel umfahren kann.

Wie in den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt, umfassen die zuschussfähigen Ausgaben die Investitionskosten für die Errichtung und Inbetriebnahme neuer Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einem Höchstwert von 42.000 Euro pro Standort. Diese Beihilfe soll den Kauf von Geräten und deren Installation erleichtern.
Zu den Anforderungen gehören der Standort für die Installation der Schnellladestation in den vorgegebenen Bereichen, der 365 Tage im Jahr zugänglich sein muss, die Anforderung und Genehmigung der Anschlussstelle beim Stromversorgungsunternehmen, die Verfügbarkeit von mindestens vier exklusiven Parkplätzen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen und andere Dienstleistungen wie Bar-Cafeteria oder Shop.
Die ausgewählten Unternehmen oder Personen haben ab dem Beschluss der Inselregierung eine Frist von sechs Monaten, um die Ladestelle zu errichten.

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