Teneriffa • Der zum Zeitpunkt der Tat 80-Jährige aus Arafo, der am 1. März 2015 einen Einbrecher erschossen hatte, wurde durch ein Geschworenengericht wegen Totschlags zu zweieinhalb Jahren und wegen illegalen Waffenbesitzes zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Strafe wegen Waffenbesitzes wurde für drei Jahre ausgesetzt. Bezüglich des Mordes befand die Jury in ihrem Urteil den Angeklagten für schuldig, schlug aber die Aussetzung der Strafe oder eine Begnadigung vor, da er mit inzwischen 83-Jährige schon sehr alt sei und sein Leben und das seiner Familie verteidigt habe. Darüber hinaus verurteilte der Richter den Angeklagten zu einer Entschädigungszahlung an die Mutter der 26-jährigen Toten von 20.000 Euro, obwohl diese 76.000 Euro gefordert hatte.

Die von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft beantragte Berücksichtigung der Selbstverteidigung wurde nur teilweise anerkannt, weil die Geschworenen die Auffassung vertraten, dass er andere ebenso wirksame Alternativen hätte nutzen können, um seine körperliche Unversehrtheit und die seiner Frau zu schützen.

Das Urteil besagt, dass der Getötete und ein junger Minderjähriger das Haus des Angeklagten, das sich weit vom Stadtzentrum von Arafo entfernt befindet, in der Nacht zum 1. März 2015 mit Masken verkleidet und mit einem Meißel und einer Scheinwaffe bewaffnet betraten. Die beiden Diebe schlugen den Angeklagten, legten ihm die Waffe an den Kopf, schlugen seine Frau und forderten, dass sie ihnen das ganze Geld, das sie zu Hause hatten, geben sollten. Zu diesem Zeitpunkt tat der Angeklagte so, als würde er Geld aus einem Schrank nehmen und nahm einen Revolver, mit dem er versuchte, die Räuber abzuschrecken. Zuerst feuerte er einen Schuss auf den Boden und dann einen höheren, der durch den Hals des Getöteten ging.

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