Bild-Quelle: Generalitat de Catalunya, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54984442
Spanien/Deutschland • Das Landgericht Schleswig-Holstein (Norddeutschland) hat am gestrigen Donnerstag das Verbrechen der Rebellion im Auslieferungsantrag des ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont an Spanien ausgeschlossen und ihn gegen Kaution freigelassen, während das Auslieferungsuntersuchen weiter geprüft wird.
Der Anwalt des ehemaligen katalanischen Präsidenten Jaume Alonso-Cuevillas soll nach Medienberichten erklärt haben, dass er immer volles Vertrauen in die deutsche Justiz gehabt habe, die am Donnerstag die Auslieferung seines Mandanten wegen eines Verbrechens der Rebellion ablehnt habe, da sie keine Gewalt im Unabhängigkeitsprozess erkennen konnte.
Nach Ansicht des Gerichts ist die erste Strafkammer grundsätzlich der Auffassung, dass Puigdemonts Anklage der Rebellion unzulässig sei, da die in Deutschland vergleichbare Straftat des Hochverrats nicht angewendet werden kann, weil das Erfordernis der Gewalt nicht erfüllt sei.