Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden
Bild-Quelle: Generalitat de Catalunya, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54984442


Spanien/Deutschland • Nach Prüfung des Europäischen Haftbefehls hat die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig Holstein beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont beantragt.

Nach Medienberichten sei die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein  zu dem Schluss gekommen, dass eine Auslieferung berechtigt sei. Die Delikte der Rebellion und der Veruntreuung seien im deutschen Strafgesetzbuch gleichwertig. So sei im Kern der Vorwurf der Rebellion im deutschen Strafrecht vergleichbar mit den §§ 81, 82 StGB (Hochverrat).
Jetzt liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht in Schleswig, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird.

Der katalanische Separatistenführer hatte Spanien im Herbst verlassen und sich danach vor allem in Belgien aufgehalten, wo einer beantragten Auslieferung nicht stattgegeben worden war. Bei der Rückkehr von einem Besuch Finnlands wurde er auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehl am 25. März nach der Einreise in Deutschland von der deutschen Polizei festgenommen.

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