Der Industriehafen von Granadilla de Abona.
Bild-Quelle: Portuaria de Santa Cruz de Tenerife
Teneriffa • Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die im Jahr 2012 vom Industrieministerium erteilte Genehmigung für Gascan zum Bau einer Regasifizierungsanlage im Hafengelände von Granadilla de Abona für nichtig erklärt, da er das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für ausreichend abgeschlossen hält.
Damit wird ein ähnliches Urteil bestätigt, das vor zwei Jahren von der Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) verkündet wurde, die einer Berufung der Bürgerplattform gegen den Hafen von Granadilla stattgegeben hat.
In einem Argument entschied die TSJM, dass es nicht ausreiche, die möglichen Auswirkungen dieser Anlage auf die Aufnahme, Speicherung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas unabhängig zu untersuchen, sondern es hätte ein kumulativer Effekt mit anderen potenziell gefährlichen Industrien der Umgebung untersucht werden müssen, wie zum Beispiel mit dem 400 Meter entfernten Kraftwerk.
Der Oberste Gerichtshof ratifiziert das Urteil des Madrider Gerichts, weil er es für vollkommen gerechtfertigt und vernünftig halte und weil er seine Auffassung teile, dass die Umweltverträglichkeitserklärung das Problem der kumulativen Wirkungen spezifisch angehen müsse.
Das Bauprojekt für die Regasifizierungsanlage Granadilla wird derzeit von Enagás ausgeführt, das 300 Millionen Euro in diese Infrastruktur investieren wollte. Lesen Sie auch die Meldung vom Oktober 2017.