Dekret über Ferienvermietung weiter zur Prüfung
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Kanaren • Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Berufung der Regierung der Kanarischen Inseln gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs des Archipels (TSJC) zugelassen, mit dem mehrere Artikel des Dekrets über die Ferienvermietung auf den Inseln für nichtig erklärt wurden, die diese Tätigkeit in touristischen Gebieten untersagten.

Gegen diese Entscheidung wurden zwei Berufungen eingelegt: eine der Hotelvereinigung Teneriffas (Ashotel) und die andere von der kanarischen Regierung. Der Oberste Gerichtshof lehnt das erstere ab, akzeptiert aber, das letztere weiterzuverfolgen und seine Argumente zu bewerten.

Der Oberste Gerichtshof beschließt nämlich, den Antrag der Regierung der Kanarischen Inseln zu bevorzugen, um endgültig festzustellen, ob die in den Artikeln 3.2 und 12.1 vorgesehene Regelung, die die Vermietung von Ferienunterkünften in touristischen Gebieten verbietet und die Vermietung von Einfamilienhäusern nicht zulässt, gegen das Gesetz über die Garantie der Einheit des Marktes verstößt oder nicht, wie der TSJC behauptet.

Darüber hinaus hält es der Oberste Gerichtshof für notwendig zu klären, ob diese Beschränkungen, die in den Regelungen für Ferienvermietungen festgelegt sind, von allgemeinem Interesse sind oder nicht, und zwar im Einklang mit dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten und dem Gesetz über das städtische Mietrecht.